Nachträgliche Kontrollen belasten Unternehmer
Ein Kaposvárer Unternehmer, gegen dessen Importunternehmen wegen der neuen Auslegung der Verordnung über die Speditionsgebühren rückwirkend erhebliche Strafzölle erhoben werden sollen, nannte das gegen ihn eingeleitete Verfahren der Zollbehörde rechtswidrig. Die Landesbehörde der Zoll- und Finanzaufsicht wollte zu der Angelegenheit nicht Stellung nehmen.
„Bei dieser Maßnahme geht es nicht um die Sache, sondern vor allem um die Einnahmen, deshalb änderte man die Auslegung eines Paragraphen des Zollgesetzes und verhängte Strafzölle in Millionenhöhe über die Importunternehmen“, meint Gyula Király, der Geschäftsführer der Kaposvárer Korona Kft. Bei diesem Unternehmen führte die Zollbehörde eine nachträgliche Kontrolle der Periode von 2001 bis 2004 durch. Laut dem vor einiger Zeit aufgenommenen Protokoll verletzte das Unternehmen die Zollgesetze und verursachte dadurch eine Zollfehlbetrag, da die vorher kalkulierten Speditionsgebühren nicht mit den tatsächlichen Speditionsgebühren übereinstimmten. Deshalb muss der Unternehmer mit einem Strafzoll von 6 Millionen Forint rechnen, sofern in Verbindung mit den ihn betreffenden rund 200 Transporten aufgrund des Protokolls ein rechtskräftiger Beschluss gefasst wird.
Laut Gulya Király erlaubten die vor dem Beitritt zur Union drei Jahrzehnte lang geltenden Zollgesetze eine 20-prozentige Abweichung zwischen den kalkulierten und den tatsächlichen Speditionskosten. (Die bei der Rechnungsstellung und der Zollabfertigung berechneten Speditionskosten wichen aus verschiedenen Gründen, beispielsweise wegen unterschiedlicher Wechselkurse der Zahlungsmittel oder wegen Mehrkosten beim Transport voneinander ab.) Nach dem Beitritt zur Union änderten sich die Zollvorschriften grundlegend, doch in der nachträglich kontrollierten Zeitspanne war noch die frühere Rechtsvorschrift der Zollverwaltung in Kraft. Bis September 2005 wurden in der Praxis der Zollabfertigung die nachträglichen Kontrollen auch dementsprechend durchgeführt, dann änderte sich das auf einen Schlag und die Speditionskosten, die mehr als 20 Prozent von den tatsächlichen Kosten abwichen, wurden in der Zeit vor 2004 mit Strafzöllen belegt.
Nach unseren Informationen betrifft diese Angelegenheit mehrere Importeure, von denen schon einige ein Verfahren gegen die Zollbehörde einleiteten. Die Lage der Unternehmer wird dadurch erschwert, dass sie, sofern ein rechtskräftiger Beschluss gefasst wird, binnen 5 Tagen zahlen müssen und Rechtsmittel erst danach eingelegt werden können. Der Kaposvárer Unternehmer erhob auch Einwände gegen das Protokoll über die nachträgliche Kontrolle. Die regionale Behörde Südtransdanubiens der Zoll- und Finanzaufsicht antwortete darauf Anfang Dezember und wies den Einwand zurück. Mitte des Monats zog sie ihren Standpunkt zurück und berief sich darauf, die sie die Kontrolle fortsetzen will. Laut Gyula Király ist die Frist zur Durchführung nachträglicher Kontrollen Mitte November abgelaufen, deshalb ist deren Fortsetzung nicht rechtens.
Die Zoll- und Finanzaufsicht war auch bei der Beantwortung der unsererseits gestellten Fragen ratlos, in dem sie nur die in der Angelegenheit geltenden Rechtsvorschriften aufzählte, doch über deren Auslegung bzw. die strittige Kontrollpraxis teilte man nichts mit. Auch darüber verlautete kein Wort, ob schon Prozesse wegen der bei den nachträglichen Kontrollen der Speditionskosten erhobenen Strafzölle anhängig sind.
Tünde Török, Népszabadság