Umstrittene Strafzölle für Importeure

Nachträgliche Kontrollen belasten Unternehmer

Ein Kaposvárer Unternehmer, gegen dessen Importunternehmen wegen der neuen Auslegung der Verordnung  über die Speditionsgebühren   rückwirkend  erhebliche Strafzölle  erhoben  werden sollen,  nannte das gegen ihn  eingeleitete Verfahren der Zollbehörde  rechtswidrig. Die Landesbehörde der Zoll- und Finanzaufsicht  wollte zu der Angelegenheit nicht Stellung nehmen.

„Bei dieser Maßnahme geht es nicht um die  Sache, sondern vor allem um die Einnahmen,  deshalb änderte man die Auslegung eines Paragraphen des Zollgesetzes  und verhängte Strafzölle in Millionenhöhe  über die Importunternehmen“,   meint Gyula Király, der Geschäftsführer der  Kaposvárer Korona Kft. Bei diesem Unternehmen  führte die Zollbehörde eine nachträgliche Kontrolle der Periode von 2001 bis 2004 durch. Laut dem vor einiger Zeit aufgenommenen  Protokoll  verletzte das Unternehmen die Zollgesetze  und verursachte dadurch eine Zollfehlbetrag,  da die vorher kalkulierten Speditionsgebühren  nicht mit den tatsächlichen Speditionsgebühren übereinstimmten. Deshalb muss der Unternehmer mit einem Strafzoll von 6 Millionen Forint rechnen,  sofern in Verbindung mit den ihn betreffenden rund  200 Transporten aufgrund des Protokolls ein rechtskräftiger Beschluss gefasst wird.

Laut Gulya Király erlaubten die vor dem Beitritt zur Union drei Jahrzehnte lang geltenden Zollgesetze  eine 20-prozentige Abweichung zwischen den kalkulierten und den tatsächlichen Speditionskosten. (Die  bei der Rechnungsstellung und der  Zollabfertigung  berechneten Speditionskosten  wichen aus verschiedenen Gründen, beispielsweise wegen unterschiedlicher Wechselkurse der Zahlungsmittel oder wegen  Mehrkosten  beim Transport voneinander ab.) Nach dem Beitritt zur Union änderten sich die  Zollvorschriften grundlegend,  doch in der nachträglich kontrollierten Zeitspanne  war noch die frühere  Rechtsvorschrift der Zollverwaltung in Kraft. Bis September 2005 wurden in der Praxis der Zollabfertigung  die nachträglichen  Kontrollen auch dementsprechend durchgeführt, dann änderte sich das auf einen Schlag  und die  Speditionskosten, die  mehr als 20 Prozent  von den tatsächlichen  Kosten abwichen, wurden in der Zeit vor 2004 mit Strafzöllen belegt.

Nach unseren Informationen betrifft  diese Angelegenheit mehrere Importeure, von denen schon einige ein Verfahren   gegen die Zollbehörde einleiteten. Die Lage der Unternehmer wird dadurch erschwert, dass sie, sofern ein rechtskräftiger Beschluss gefasst wird, binnen 5 Tagen zahlen müssen  und Rechtsmittel erst danach eingelegt werden können. Der Kaposvárer Unternehmer erhob auch Einwände gegen  das Protokoll über die nachträgliche Kontrolle. Die regionale  Behörde Südtransdanubiens der Zoll- und Finanzaufsicht  antwortete darauf Anfang Dezember und  wies den Einwand zurück.  Mitte des Monats zog  sie ihren Standpunkt zurück  und berief sich darauf, die sie die Kontrolle  fortsetzen will. Laut Gyula  Király ist die Frist zur Durchführung nachträglicher Kontrollen Mitte November abgelaufen, deshalb ist deren Fortsetzung nicht rechtens.

Die Zoll- und Finanzaufsicht war  auch bei der Beantwortung der unsererseits  gestellten Fragen ratlos,  in dem sie nur die in der Angelegenheit  geltenden Rechtsvorschriften aufzählte, doch über deren Auslegung bzw. die strittige Kontrollpraxis teilte man nichts mit. Auch darüber verlautete kein Wort,  ob  schon Prozesse wegen der  bei den nachträglichen Kontrollen der Speditionskosten  erhobenen Strafzölle anhängig sind.

Tünde Török, Népszabadság