Werden Balatoner Winzer diskriminiert?

Balaton-Gesetz sorgt erneut für Unmut

Vor einiger Zeit wurde die Verordnung ausgegeben, dass ähnlich wie in den anderen Mitgliedsländern der Union auch die ungarischen Weinbauern die Subvention für die Rodung der Weinstöcke erhalten. Mit Ausnahme der Winzer am Balaton. Nach Auffassung von András Pásztohy, dem Staatsekretär des Landwirtschaftsministeriums, gibt es für die entstandene Situation eine Lösung.

Anfang Dezember wandte sich der Rat der Balatonboglárer Berggemeinschaft mit der Bitte an 13 Parlamentsabgeordnete, alles gegen die nachteilige Unterscheidung zu Lasten der Balatoner Weinbauern zu tun. (Bisher antwortete nur ein Abgeordneter auf das Schreiben des Rates.). Die Empörung der Balatoner Winzer löste eine Ende November erschienene Verordnung des Landwirtschaftsministeriums aus. Daraus ging hervor, dass auch die ungarischen Weinbauern – ähnlich wie in den anderen Unionsländern – die Subvention für das Roden von Rebstöcken beanspruchen können. Aus dem Kreis der Betroffenen wurden allerdings die Winzer der fünf Balatoner Weinanbaugebiete ausgeschlossen, in dem man sich auf die einschränkenden Artikel des Balaton-Gesetzes berief. Der Rat der Balatonboglárer Berggemeinschaft steht auf dem Standpunkt, dass auch in den Balatoner Weinanbaugebieten Rodungen wegen zu alter oder unwirtschaftlicher Rebenflächen nötig sind, deshalb ist es ungerecht, dass die Winzer dieser Gebiete nicht die gleichen Rechte und Möglichkeiten in Anspruch nehmen können wie die anderer Gebiete. Bei den Abstimmungen vor der Abfassung der Verordnung teilte der zuständige Bearbeiter des Landwirtschaftsministeriums den örtlichen Winzern mit, dass eine Modifizierung des Balaton-Gesetzes nötig wäre, damit alle Weinanbaugebiete die Subvention in gleicher Form in Anspruch nehmen könnten. Nach Auffassung der Winzer gibt der diesbezügliche Artikel des Gesetzes in keiner Weise Anlass für eine derart strikte Auslegung, denn die Weinerzeugung kann aufgrund dessen „zum Ruhen oder zu sonstigen Zwecken” eingestellt werden, was nach ihrer Auffassung auch die endgültige Rodung umfasst. Es geht nicht um geringe Summen, denn die aufgrund der früheren Ertragsfähigkeit der Rebenfläche zu beantragende Subvention kann den Südbalatoner Winzern in der Mehrzahl der Fälle 8600 Euro pro Hektar einbringen.

András Pásztohy, der parlamentarische Staatssekretär des Landwirtschaftsministeriums, sagte in diesem Zusammenhang, dass das Ministerium die Verordnung im Einklang mit dem dem Schutz der Balaton-Gegend dienenden Balaton-Gesetz schuf, laut der die Winzer der Region nicht die Subvention der Union zur Rodung bestimmter Weinflächen erhalten können. Nach Auffassung des Staatssekretärs gibt es eine Lösung, im Bedarfsfall dennoch die Subvention zu erhalten, deshalb rennen die Unterschriftenaktionen und Demonstrationen in Aussicht stellenden Balatoner Winzer offene Türen ein. Das Balaton-Gesetz schützt vor allem die in das Nutzflächenkataster C-I gehörenden Rebenflächen, die in eine niedrigere Kategorie eingestuften dagegen nicht. Von der Entscheidung der Bergrichter hängt es ab, in welches Kataster die Rebenflächen eingestuft werden, so dass sich die Balatoner Winzer durch eine Veränderung der Einstufung mit gleichen Chancen um die Rodungssubvention bewerben können.

Nach Auffassung von Imre Cziráki, dem Vorsitzenden des Rates der Balatonboglárer Berggemeinschaft, ist es allenfalls eine vorläufige Lösung, dass die Flächen, deren Rodung beabsichtigt ist, anders eingestuft werden, denn das ist ein langwieriges Verfahren (der erste Antrag muss bis Mitte Februar eingereicht werden) und nicht in jedem Fall durchführbar. Der Vorsitzende des Bergrates sagte, dass es momentan eine prinzipielle Frage sei, dass die Balatoner Winzer mit gleichen Chancen die Rodungssubvention beantragen können, denn von der Möglichkeit wollen derzeit nur wenige Gebrauch machen. In einigen Jahren wird sich wegen der Alterung der Rebenstöcke bzw. wegen der unwirtschaftlichen Bewirtschaftung auch in diesen Weinanbaugebieten ein größerer Bedarf zeigen und bis dahin muss der Kampf gewonnnen sein – fügte er hinzu.

Tünde Török