Praxis der Betreibung der Kinderschutzinstitutionen sollte untersucht werden
„Das Parlament sollte die Überprüfung der Betreibung der Institutionen des Kinderschutzes auf die Tagessordnung setzen“, schlägt Albert Takács, der stellvertretende Parlamentsbeauftragte für staatsbürgerliche Rechte, unter anderem aufgrund seiner im Somogyer Kinderheim Zita gesammelten Erfahrungen vor.
Bei den in den Kinderheimen durchgeführten Überprüfungen deckten die Untersuchung des Parlamentsbeauftragen mehrere zu den verfassungsmäßigen Rechten im Widerspruch stehende Missstände auf – ging aus dem Pressebericht des allgemeinen Stellvertreters des Parlamentsbeauftragten für staatsbürgerliche Rechte Albert Takács hervor, der unter Berufung darauf dem Parlament vorschlägt, die Praxis der Betreibung der Kinderschutzinstitutionen zu untersuchen. Eine der aufgrund von staatsbürgerlichen Beschwerden unter die Lupe genommene Institution ist das in Somogy von der Komitatsversammlung betriebene Kaposvárer Kinderheim Zita, dem auch unser Korrespondent einen Besuch abstattete.
In den geräumigen, ordentlichen, zum großen Teil renovierten Räumen und Küchen verlief das Leben in gewohnten Bahnen. Die eine Gruppe kehrte gerade vom gemeinsamen Einkauf heim, zwei große Mädchen baten um Ausgang, die Jungen gingen zum Fußball auf den Fußballplatz. Von den 36 betreuten Kindern war gerade eines ausgerissen, doch wie sich herausstellte, ist das im Kinderheim nicht selten, wo man sich auch mit Kindern, die besonderer Betreuung bedürfen, befasst. Die Direktorin nahm gerade an einer Konferenz teil, ihr Stellvertreter äußerte sich zu den Ergebnissen der Untersuchung des Parlamentsbeauftragten.
Den staatsbürgerlichen Beschwerden zufolge erhielten die Kinder in der Institution nicht regelmäßig ihr Taschengeld, die Mitarbeiter erhielten ihren Zuschlag für den Nachtdienst nicht und die Leiterin der Institution ließ die Kinder in ihrem eigenen Weingarten arbeiten, den Wein verkaufte sie dann im Kinderheim. Die schwerwiegendste Feststellung des Parlamentsbeauftragten war, dass das Kinderheim seine Aufgaben auf niedrigem Niveau erfüllt, was das Recht der Kinder auf besonderen Schutz und körperliche und geistige Gesundheit schwer verletzt. Für all das trägt auch die die regelmäßige Kontrolle versäumende Komitatsverwaltung von Somogy Verantwortung – lautet die Feststellung.
Tamás Vörös, der Obernotar des Komitats, führte dazu aus, dass auch seine Behörde auf die Meldungen hin parallel zu den Untersuchungen des Parlamentsbeauftragten Überprüfungen durchführte und die aufgedeckten Mängel zum großen Teil behob. Der Obernotar betonte, dass keine der Untersuchungen nachweisen konnte, dass die Leiterin der Institution wirklich die Kinder in ihrem Weingarten arbeiten ließ bzw. ihren Wein im Kinderheim verkauft hätte. Unter den in 9 Punkten zusammengefassten Hinweisen des Parlamentsbeauftragten machte die Behörde wirklich in zwei Punkten einen Vorschlag, beide betreffen die Direktorin. Einerseits darf sie nicht der Vormund von mehr Kindern sein, als gesetzlich gestattet ist, andererseits muss eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft feststellen, ob es eine Fälschung bei der Ausstellung einer fiktiven Arbeitgeberbescheinigung gegeben hat. Die Komitatsselbstverwaltung wird auf ihrer nächsten Sitzung beraten, wie sie die im Kinderheim Zita aufgedeckten Mängel und Missstände beseitigt. Nach Aussage des Obernotars gibt es in den anderen fünf Kinderheimen im Komitat keine ähnlichen Probleme, im Kinderheim Zita machen vor allem die schwererziehbaren Kinder Schwierigkeiten. Darunter sind 5 bis 6 große Jungen die problematischsten Fälle, mit denen die Pädagogen zeitweise ganz einfach nicht zurechtkommen. Sie sind nicht bereit, in die Schule zu gehen und reißen häufig aus. Die Direktorin leitet die Institution seit mehr als zehn Jahren, in dieser Zeit war sie die Beklagte in acht Arbeitsgerichtsverfahren, die sie in zwei Fällen verlor und das Budget des Kinderheimes damit mit 750.000 Forint belastete. Auf unsere Frage, ob das Vertrauen in die Direktorin ungebrochen ist, antwortete Tamás Vörös, dass die bisher aufgedeckten Mängel die Entlassung nicht rechtfertigen, als nächstes wird die die Arbeitgeberrechte ausübende Komitatsversammlung darüber entscheiden.
T.T.