Geschichte einer „Entschuldigung“

Es ist ratsam, Vignetten und Parkzettel mindestens vier Jahre aufzuheben

Mehrere tausend Forint kann der ordnungsliebende und präzise Autofahrer sparen, wenn er die abgelaufenen Vignetten und alten Parkzettel nicht wegwirft. Wie man damit Geld sparen kann, verriet uns Ferenc Jáger, der Leiter der Füreder Niederlassung eines Unternehmens für Sicherheitstechnik.

Der in Csopak lebende Mann las vor Monaten einen in der regionalen Tageszeitung erschienenen Artikel, in dem ein junger Mensch seine Schwierigkeiten mit der staatlichen Autobahnverwaltung schilderte. Der Veszprémer wies vergebens nach, dass er eine Vignette hatte, er musste dennoch auf die vier Monate später eingegangene Zahlungsaufforderung hin zahlen. Herr Jáger sagte, dass er früher die Belege auch gesammelt habe, doch bei einem Autoputz warf er sie – wie jeder – weg.

Nachdem er den Artikel gelesen hatte, begann er die Vignetten wieder zu sammeln, denn er ist oft nach Budapest unterwegs. Ferenc Jáger sammelt also wieder die Rückseiten der Vignetten und da er mit Bankkarte zahlt, auch die Belege der Transaktion. Er ist auch darauf gekommen, dass man die Vignetten, ohne sie einzureißen, wieder von der Scheibe entfernen kann, also hebt er auch diese auf. Darüber hinaus führt er genau Buch über seine Fahrten nach Budapest. Am 26. Mai rief ihn seine Frau an, dass er von der Autobahnverwaltung eine Aufforderung erhalten habe, laut der er auf der Autobahn ohne Vignette unterwegs gewesen sei und deshalb innerhalb von 3 Tagen 13.800 Forint einzahlen solle. (Die Höhe der Strafe übersteigt nach 30 Tagen 48.000 Forint.) Eine Möglichkeit der Beschwerde dagegen gibt es nicht. Da er gerade unterwegs war, suchte er die Zentrale des Unternehmens in Gödöllo auf, wo ihm mitgeteilt wurde, dass weder eine Berufung noch eine Ratenzahlung zulässig sei, es gebe lediglich die Möglichkeit, Einwand zu erheben, dazu müssten die Belege gefaxt werden. Das geht allerdings mit dem Risiko einher, dass man noch eine zusätzliche Strafe zahlen muss, wenn der Einwand nicht akzeptiert wird. Mit der Zahlungsaufforderung ging er daraufhin zum Fehérvárer Kundendienst, wo mehrere mit ähnlichen Problemen warteten. Er wies die oben erwähnten Belege vor und zeigte der sachbearbeitenden Dame zu deren Überraschung auch die Vignette. Es stellte sich jedoch heraus, dass zwischen dem Kundendienst in Székesfehérvár und der Zentrale in Gödöllo keine Online-Verbindung besteht, deshalb musste die Kopie der Zahlungsaufforderung dorthin gefaxt werden. Im Besitz der Kopie gelang es unter Schwierigkeiten, den Fehler zu beheben, das heißt, die Autobahnverwaltung verzichtete auf ihre Forderung gegen Ferenc Jáger. Doch es ist nicht sicher, dass damit die Sache beigelegt ist, er erhielt zwar von dem Unternehmen eine Bestätigung, dass es von der Zahlung der Strafe absieht, doch man forderte ihn dazu auf, auch diese Bestätigung aufzubewahren, denn es ist vorstellbar, dass er mehrere Aufforderungen erhält, wenn er mehrmals mit der fraglichen Vignette auf der Autobahn unterwegs war.

„Das Ganze bereitete mir viel Ärger, denn mit der Erledigung der Sache vergingen einige Stunden, ich musste auf eigene Kosten viel telefonieren, gar nicht davon zu reden, dass ich in Csopak den Brief erhalte und zum nächsten Kundendienst muss, der ist in Balatonvilágos, das sind 100 Kilometer hin und zurück. Ich habe daran gedacht, durch ein Gerichtsverfahren meine Kosten zurückzuverlangen, doch das Anwaltshonorar wäre höher als der Schaden. Ich rede natürlich nur vom Geld, den Ärger kann man nicht in Geld ausdrücken.“

Das Problem ist wesentlich größer, wenn man für eine Dienstreise eine Vignette kaufen muss, denn bei Dienstreisen muss man die Belege abgeben, sie gelangen in die Buchhaltung, deshalb ist es kompliziert, diese Dokumente zurückzuerhalten, ganz zu schweigen davon, dass die Zentrale des Unternehmens in Pécs ist, das heißt, dass man dorthin fahren müsste.

„Bei meinen Budapester Verhandlungen kam es vor, dass ich trotz eines gültigen Parkscheins eine Zahlungsaufforderung erhielt, deshalb sammle ich jetzt auch diese Scheine im Umschlag.“, sagte er.

Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums regelt den Preis der Vignetten und auch die Höhe der Strafen. Gleichzeitig ist in der Verordnung nicht festgelegt, wie lange der Beleg aufbewahrt werden muss, theoretisch ist dafür das Bürgerliche Gesetzbuch maßgebend, das bedeutet fünf Jahre, was allerdings lebensfern ist. Dennoch es ist ratsam, die Belege, wenn schon nicht fünf Jahre, doch mindestens drei, vier Jahre aufzuheben.