In Balatonhenye bleibt ein Stein auf dem anderen
Die Umweltschutzbehörde wies in erster Instanz den Antrag eines Budapester Unternehmens auf Wiedereröffnung der Kalksteingrube von Balatonhenye ab. Der Unternehmer beabsichtigt nicht, dagegen Beschwerde einzulegen – die Anwohner im Kali-Becken können aufatmen.
Die Mitteltransdanubische Aufsicht für Umweltschutz, Naturschutz und Wasserwirtschaft wies nach einem vorherigen Prüfverfahren in erster Instanz den Antrag der Budapester Promo-Média Network Kft. ab, mit dem das Unternehmen um die Genehmigung für die Wiedereröffnung des seit langem aufgelassenen Balatonhenyer Kalksteinbruchs bat. Laut der Behörde wurde der Abbau von Kalkstein aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes, und auch wegen der Ortstruktur und aus baulichen und Waldschutzgründen abgewiesen.
Die Bewohner des im Komitat Veszprém liegenden Balatonhenye und des benachbarten Monoszló erfuhren im Sommer, dass ein hauptstädtisches Unternehmen die Wiedereröffnung des auf dem Gebiet des Balatoner Nationalparks befindlichen und seit Jahren aufgelassenen Kalksteinbruchs plant. In mehren Gemeinden begann daraufhin eine Unterschriftenaktion, die Henyer Einwohner plakatierten in allen umliegenden Dörfern die Aufschrift „Ein Stein bleibt auf dem anderen“.
Laut dem jetzt bekannt gegebenen Beschluss der Umweltschutzaufsicht wird die Kalksteinförderung durch mehrere Rechtsvorschriften ausgeschlossen, beispielsweise durch das Gesetz über den Naturschutz, laut dem für die Fläche des Nationalparks ein Nutzungsplan angefertigt werden musste. Der 2003 angenommene Plan besagt, dass im Gebiet des Kali-Beckens jede Art von Bergbau in Zukunft untersagt ist. Den Steinbruch von Henye betrifft auch das Balaton-Gesetz und deswegen kann die Baubehörde von Tapolca der Wiedereröffnung der Grube nicht zustimmen, denn die Gegend gilt als Rekultivierungsgebiet. Die Umweltschutzaufsicht stellte außerdem fest, dass die von dem Bergbauunternehmer vorgelegte Wirkungsstudie auf zahlreiche Fragen keine ausreichende Antwort gibt, so dass bei einer eventuellen positiven Entscheidung der Behörde weitere Wasser-, Lärm- und Luftuntersuchungen nötig geworden wären.
Es scheint, dass die Sache damit abgeschlossen ist. Tamás Séra, der Geschäftsführer der Promo-Média Network Kft., sagte auf Nachfrage, dass das Unternehmen die Entscheidung der Behörde akzeptiert. Nach Aussage des Geschäftsführers könnten die ausschließenden Rechtsvorschriften auch in einem Verfahren zweiter Instanz nicht aufgehoben werden. Auf die Frage, was in Zukunft mit dem Steinbruch von Balatonhenye wird, konnte Tamás Séra keine Antwort geben. Wie er sagte, wird darüber später entschieden. György Simon, der Bürgermeister von Monoszló, einer der Wortführer der Bergbaugegner, sagte, dass die Anwohner genau auf diesen Beschluss gehofft hätten.