Kleine Krankenhäuser vor dem Aus?

In Bonyhád und Dombóvár regt sich Widerstand gegen die Gesundheitsreform

Mehr als 40.000 Krankenhausbetten und 48 Einrichtungen sind auf der Liste aufgeführt, die als Teil der Gesundheitsreform im Gesundheitsministerium zusammengestellt wurde. Von den drei Krankenhäusern im Komitat Tolna stehen zwei, die Krankenhäuser in Bonyhád und Dombóvár, nicht auf der Liste.

Der Abbau der Plätze der aktiven Versorgung betrifft fast alle ungarischen Krankenhäuser, darunter auch die im Komitat Tolna. In jedem dritten werden Spezialabteilungen wie Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe und Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohrenabteilung, Augenabteilung oder Urologie abgebaut. Nach den Vorstellungen würde nur im Szekszárder Komitatskrankenhaus die aktive Versorgung erhalten bleiben, das Bonyháder und das Dombóvárer Krankenhaus stehen nicht auf der Liste. Der Entwurf, der vor einigen Tagen den Leitern der Krankenhäuser vorgelegt wurde, löste einen Sturm des Protests aus. „Aus der Information des Ministeriums erfuhren wir, dass in Bonyhád kein einziges aktives Krankenbett erhalten bleiben soll“, sagte der Direktor Dr. Winkler László. „Es gab keinerlei vorherige Abstimmung, keine Information, das ist eine empörende Situation. Wir sind in völliger Unsicherheit, wir wissen nicht, was von den kleinen Krankenhäusern erhalten bleibt“, fügte er hinzu.

„Wir fühlen uns in einer bedrohlichen Lage, doch wir werden alles tun, damit in Dombóvár die aktive stationäre Krankenversorgung auf städtischer Ebene erhalten bleibt“, kündigte Dr. László Kerekes an, der Direktor der Dombóvárer gemeinnützigen Stiftung Szent Lukács Egészségügyi Kht. Wie er sagte, steht die Umgestaltung des Krankenhauses, die mit 700 Millionen Forint Unionsfördergeldern finanziert wurde, vor dem Abschluss, eingerichtet wurden unter anderem eine voll ausgestattete Notaufnahme, eine Intensiv- und eine Kinderabeilung und diese Struktur muss laut Vertrag 10 Jahre betrieben werden. „Die moderne Medizintechnologie kostete 190 Millionen Forint und die sollen wir jetzt aus dem Fenster werfen?“ fragt er. „Statt der 80 stationären Betten wird es Reha-Plätze geben, dazu erhielten wir die Genehmigung von der Krankenversicherung“ fügte Dr. László Kerekes hinzu, der es für unvorstellbar hält, dass die aktive Versorgung in Dombóvár eingestellt wird. Wenn es dennoch dazu kommen sollte, wird geprüft, welche rechtlichen Schritte man dagegen unternehmen kann. „In Szekszárd würden von den 851 aktiven Betten laut der Vorlage 730 Betten bleiben, die Bettenzahl der chronisch Kranken soll von 246 auf 296 erhöht werden“, informierte Dr. Lajos Muth, der Direktor des Balassa János Komitatskrankenhauses. Das Szekszárder Krankenhaus ist im Vergleich zu den zwei anderen Tolnaer Krankenhäusern in einer verhältnismäßig günstigen Lage, da das Ministerium die Komitatskrankenhäuser erhält. In der Region sollen schwerpunktmäßig drei Krankenhäuser betrieben werden: In Tolna und Somogy die Komitatskrankenhäuser, in der Baranya die Universitätsklinik. Über die anderen Krankenhäuser und die dem Bedarf am besten entsprechende Versorgung muss der Regionale Entwicklungsrat entscheiden und wenn das nicht gelingt, wird es das Ministerium tun. Im Gesundheitsministerium wurden die Nachrichten über die Tolnaer Krankenhäuser nicht bestätigt, doch auch nicht bezweifelt. Von der Mitarbeiterin der Presseabteilung Orsolya Bálint erfuhr man, dass der Vorschlag über die Umstrukturierung des Krankenhaussystems jetzt der Regierung unterbreitet wird. Laut der Bekanntmachung wird mit dem Gesetz über die Krankenhausentwicklung ein System geschaffen, in dem jeder Patient die seinem Bedarf entsprechende beste Behandlung erhält. Der Patient wird selbst zahlen, wenn keine Krankenkasse die Kosten trägt. Das Gesundheitsministerium beabsichtigt, landesweit 8.801 Betten abzubauen, in der Region soll die Bettenzahl um 4640 verringert werden. Um die nicht schwerpunktmäßig genutzten Betten kann man sich bewerben. In jeder Region kann der versicherte Patient ab dem 1. Juli 2007 zwischen drei Gesundheitseinrichtungen wählen, die das gesamte Versorgungsspektrum abdecken. Wenn sich der Patient dennoch für ein anderes Krankenhaus entscheidet, muss er laut der Vorlage mindestens 30 Prozent und höchstens 100 Prozent der Versorgung zahlen.