Reform der Gesundheitsfinanzierung

Ungarns Parlament beschließt Einführung von Praxisgebühren

Das ungarische Parlament hat eine Reform der Gesundheitsfinanzierung beschlossen, deren Kern die Einführung von Praxis- und Krankenhausgebühren ist. Vom 15. Februar 2007 an müssen volljährige Ungarn bei jedem Arztbesuch 300 Forint (1,17 Euro) sowie für jeden im Krankenhaus verbrachten Tag die selbe Summe bezahlen. Ermäßigungen gibt es für Rentner, sozial Bedürftige und chronisch Kranke.

Neu ist ab diesem Jahr auch, dass die automatische Mitversicherung für volljährige, im selben Haushalt lebende, abhängige Angehörige gestrichen wird. Nicht berufstätige Ehepartner oder erwachsene Kinder, die keinem Hochschulstudium nachgehen, haben nur dann ein Anrecht auf Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens, wenn der aktive Ehepartner beziehungsweise Elternteil Krankenversicherungsbeiträge für seine abhängigen Angehörigen bezahlt. Ausnahmen gibt es auch hier für sozial Bedürftige.

Die Reformmaßnahmen sind Teil eines Sparpakets der Regierung des Sozialisten Ferenc Gyurcsany, mit dessen Hilfe das derzeitige Rekord-Defizit von mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts drastisch reduziert werden soll. Mit der neuen Versicherungspflicht will die Regierung außerdem der in Ungarn herrschenden, niedrigen wirtschaftlichen Aktivität der Bevölkerung entgegenwirken. Nur knapp vier von zehn Millionen Einwohnern sind erwerbstätig.

Renten werden gekürzt

Das Parlament in Budapest hat eine Rentenversicherungsreform beschlossen, die eine indirekte Kürzung der Altersbezüge bewirken wird. Wer 2008 oder später in die Rente geht, wird rund sieben bis acht Prozent weniger Rente erhalten. Der Änderung zufolge wird von diesem Zeitpunkt an nicht mehr der letzte Brutto-, sondern der letzte Nettolohn als Bemessungsgrundlage herangezogen. Neu ist auch die Bestimmung, dass Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, ab März Rentenbeiträge bezahlen müssen. Diese werden ihnen angerechnet, wenn sie sich endgültig zur Ruhe setzen. Die Gesetzesnovelle soll zur nachhaltigen Sicherung der Renten künftiger Generationen beitragen.