Die Penny Markt GmbH in Ungarn hat die Wettbewerbshüter erneut auf den Plan gerufen. Das Amt für Wettbewerb in der Wirtschaft (GVH) eröffnete ein Verfahren gegen die Einzelhandelskette wegen der Vermutung, gegen das Verbot des unlauteren Handels verstoßen zu haben, teilte die Behörde am Montag mit.
Den Wettbewerbshütern war aufgefallen, dass Penny in einer für Juni dieses Jahres geltenden Aktion anlässlich ihrer 13-jährigen Tätigkeit in Ungarn mehrere in ihrer Zeitung für Aktionen aufgeführte Artikel nicht bis zum entsprechenden Zeitpunkt und in genügender Menge angeboten zu haben.
Die Eröffnung des Verfahrens bedeute jedoch noch nicht die Aussage, dass das betreffende Unternehmen eine Rechtsverletzung begangen habe, erklärt die Behörde. Das zu klären sei Aufgabe des Verfahrens. Das Gesetz sehe für derartige Verfahren einen Zeitraum von 90 Tagen vor, der noch zwei Mal um je 60 Tage verlängert werden könne. Penny war früher schon aufgefallen und hatte auch Strafen bezahlen müssen.