Urteil in Ungarn: Paramilitärische Garde aufgelöst

Die berüchtigte Ungarische Garde, die durch provokative Aufmärsche insbesondere in Roma-Siedlungen international Aufsehen erregte, ist rechtskräftig aufgelöst. Das Budapester Berufungsgericht bestätigte damit das Urteil des Hauptstädtischen Gerichts vom Dezember vorigen Jahres.

Geklagt hatte die Budapester Staatsanwaltschaft, die das Vereinsrecht missbrauche und deren Tätigkeit die Freiheit und die Rechte der Volksgruppe der Zigeuner in einem solchen Maße verletze, das die Auflösung rechtfertige. Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich, jedoch kann beim Obersten Gericht Revision beantragt werden.

Der Garde-Gründer und Chef der rechtsextremen Jobbik-Partei Gábor Vona erklärte nach der Urteilsverkündung auf einer Pressekonferenz in Budapest, dass die Möglichkeit der Revision wahrgenommen werde. Seinen Worten zufolge wird das Verbot der Garde schwere gesellschaftliche Folgen haben. Dem Gericht warf er vor, dem politischen Druck nicht widerstanden zu haben. Dennoch werde die Beseitigung des Vereins nicht eine solche Wirkung haben, „wie das erwartet wird“, sagte er. Seiner Ansicht nach verbiete das Urteil nämlich nicht, dass die in schwarze Uniformen gekleideten Gardisten massenhaft in Siedlungen aufmarschieren. Auffassung des Gerichts ist jedoch, dass sich das Urteil auch auf die Bewegung Ungarische Garde bezieht.

Der Vorsitzende der Landes-Selbstverwaltung der Zigeuner und der Beauftragte des Ministerpräsidenten für Roma-Angelegenheiten begrüßten das Urteil, mit dem die offiziell als „Ungarische Garde Traditionspflege- und Kultur-Verein“ aufgelöst wurde.