Der Nationale Wahlausschuss (NVB) lehnte eine Eingabe der oppositionellen Sozialisten zur Durchführung einer Volksabstimmung über den Schutz der natürlichen Seen Ungarns ab – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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Die Sozialisten hatten beabsichtigt, die Bürger zu fragen, ob öffentliche Strände an natürlichen Seen kostenlos zugänglich sein sollten und ob das Parlament den Verkauf von öffentlichen Stränden verbieten sollte. Ein dritter Punkt betraf die Frage, ob Bauprojekte auf ihnen verboten werden sollten.
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Der NVB lehnte die erste Frage mit der Begründung ab, sie ziele auf eine Verfassungsänderung ab. Der Ausschuss erklärte in seiner Begründung, dass die Frage der öffentlichen Strände auf lokaler Ebene entweder vom Gemeinderat oder im Wege eines lokalen Referendums behandelt werden sollte. Die Frage eines Verbots von Bauprojekten an öffentlichen Strandstandorten lehnte der Ausschuss mit der Begründung ab, dass die Angelegenheit nicht in die Zuständigkeit des Parlaments falle und daher nicht für ein landesweites Referendum in Frage komme.
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Der NVB erklärte ferner, die Verbote stellten eine Verletzung der verfassungsmäßig garantierten Eigentumsrechte von Gemeinderäten dar. Die dritte Frage bezüglich eines vorgeschlagenen Verbots des Verkaufs von öffentlichen Stränden wurde aus den gleichen Gründen wie die anderen Fragen und wegen mangelnder Rechtsklarheit abgelehnt. Die Entscheidungen des NVB sind nicht rechtsverbindlich und können innerhalb von 15 Tagen bei der Kuria, Ungarns oberstem Gericht, angefochten werden.
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