Erlass zum Verbot der Einreise von Ausländern nach Ungarn

Ein Erlass des Ministerpräsidenten, der die Einreise von Ausländern nach Ungarn mit einigen Ausnahmen verbietet, wurde im Amtsblatt „Magyar Közlöny“ veröffentlicht – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Das Verbot, das am 1. September in Kraft tritt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurde am Freitag bekannt gegeben. Ausnahmen von dem Verbot gelten für Ausländer in dienstlichen Angelegenheiten, an denen staatliche Organisationen beteiligt sind, für Personen, die für die Inanspruchnahme von medizinischer Versorgung zugelassen sind, für Studenten mit einer Bescheinigung einer Bildungseinrichtung, für LKW-Fahrer, die nach Hause zurückkehren, für Besucher, die an Familienveranstaltungen wie Hochzeiten teilnehmen, und für Teilnehmer an internationalen Sport-, Kultur- oder Kirchenveranstaltungen.

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Ausländer, deren Antrag auf Einreise genehmigt wird, müssen sich einer obligatorischen 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die erst nach zwei negativen Covid-19-Tests im Abstand von mindestens 48 Stunden aufgehoben werden kann. Das Dekret erlaubt die uneingeschränkte Einreise von ausländischen Führungskräften oder Angestellten ungarischer Unternehmen sowie von ausländischen Unternehmen, die in einigen bezeichneten Ländern registriert sind. In einem separaten Erlass des Innenministers werden die benannten Länder als „jedes Land“ bezeichnet. Ausländischen Pendlern, die nicht weiter als 30 km von der ungarischen Grenze entfernt wohnen, wird die Einreise in das Land für einen Zeitraum von höchstens 24 Stunden gestattet.

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Ausländische Transitreisende dürfen ebenfalls in das Land einreisen, wenn sie ihre Reiseziele und Reisegründe nachweisen können. Sie müssen auf ausgewiesenen Reiserouten bleiben und das Land innerhalb von 24 Stunden verlassen. Das Dekret legt fest, dass auch Ungarn, die aus dem Ausland zurückkehren, eine obligatorische 14-tägige Quarantäne einhalten müssen. Die Quarantäne darf erst aufgehoben werden, wenn die Ankunft zwei negative Covid-19-Tests ergibt, die mindestens 48 Stunden auseinander liegen müssen.

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Tschechische Staatsbürger mit negativen Coronavirus-Tests werden nach dem 1. September nach Ungarn einreisen dürfen, wenn die Testergebnisse nicht älter als fünf Tage sind, sagte Außenminister Peter Szijjarto am Montag in einem Posting auf Facebook. Der tschechische Premierminister Andrej Babis und der ungarische Premierminister Viktor Orbán führten am Montag Gespräche im slowenischen Bled und einigten sich darauf, tschechische Staatsbürger, die bereits für September ihre Unterkunft in Ungarn gebucht hatten, von dem Verbot auszunehmen, sagte Szijjártó.

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