Karlsruhe gibt Vattenfall-Klage wegen Atomausstiegs statt

Wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima hat der Energiekonzern Vattenfall bereits das zweite Mal in Karlsruhe geklat. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden.

Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima muss noch einmal komplett neu geregelt werden.

Die Gesetzesänderung von 2018 sei unzureichend und außerdem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall, wie in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

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