Ungarn könnte demnächst wegen einer durch die Regierung verordneten Begrenzung des Gehalts von Nationalbank-Chef András Simor vor den Europäischen Gerichtshof zitiert werden. Als erster Schritt in diese Richtung gilt eine Aufforderung der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der EU-Kommission an die Regierung in Budapest, das neue Gesetz zu ändern, das auch die Bezahlung des Bankchefs regelt.
Die Regierung hat bis 1. Oktober Zeit, um auf das Schreiben zu antworten. Danach fordert die Generaldirektion bei einer negativen Reaktion die EU-Kommission auf, gegen Ungarn ein Verfahren wegen Verletzung der Unionsverträge zu eröffnen. Wie es in einem Bericht auf dem Internetportal portfolio.hu heißt, gibt es anscheinend keinen Raum für Diskussionen und Abstimmung, obwohl die Regierung die Botschaft so gedeutet habe.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine neue gesetzliche Regelung in Ungarn, wonach seit dem 1. September die Einkommen im öffentlichen Dienst nicht mehr als zwei Millionen Forint (knapp 7000 Euro) monatlich betragen dürfen. Regierungssprecherin Anna Nagy erklärte dazu, dass dies nicht nur wegen der finanziellen Stabilität des Landes, sondern auch wegen des Gerechtigkeitsgefühls begründet sei. Die Europäische Zentralbank wandte dagegen bereits ein, dass Ungarn damit EU-Recht bricht, weil die Unabhängigkeit der Nationalbank beeinträchtigt werde. Das Einkommen von Bankpräsident Simor werde mit der Maßnahme um 75 Prozent gesenkt. Eine Veränderung des Einkommens könne sich jedoch nur auf künftige Ernennungen beziehen.