Stephan Ernst: Lübcke konnte sich nicht körperlich wehren

Auch anderthalb Jahre nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke treiben dessen Familie zahlreiche Fragen rund um die Tat um. Beim Prozess ging der mutmaßliche Täter nun darauf ein.

In den letzten Momenten vor dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatte der CDU-Politiker nach Angaben des mutmaßlichen Täters Stephan Ernst keine Chance, sich körperlich zu wehren.

Ernst ging in seiner Erklärung am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt auf Fragen der Familie Lübcke ein. Dabei bekräftigte er, dass auch der wegen Beihilfe angeklagte Markus H. auf der Terrasse von Lübckes Wohnhaus dabei gewesen sei.

«H. war etwas früher auf der Terrasse als ich, und als ich auf Herrn Lübcke zuging, sah er H. an», sagte Ernst, der seine niedergeschriebenen Angabe immer wieder mit Schniefen und Schluchzen unterbrach. Neue Details zum Tatverlauf gab es dabei kaum. Die Angaben entsprachen der Einlassung Ernsts vor Gericht. Vor der Polizei hatte Ernst unterschiedliche Angaben zum Tatverlauf gemacht.

Die Witwe und die beiden Söhne des CDU-Politikers treten in dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt als Nebenkläger auf. In ihrer Zeugenaussage hatte Irmgard Braun-Lübcke eindringlich an Ernst appelliert, die noch offenen Fragen der Familie zu beantworten und vor allem Auskunft über die letzten Momente im Leben Lübckes zu geben.

Der 47 Jahre alte Deutsche Stephan Ernst ist wegen Mordes angeklagt. Er soll Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Außerdem ist Ernsts ehemaliger Arbeitskollege Markus H. wegen Beihilfe angeklagt. Er soll Ernst politisch beeinflusst haben. Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremistischen Tatmotiv aus.

© dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten.