Ungarn und die Europäische Kommission haben sich über Änderung des zu Jahresbeginn in Kraft getretenen und heftig umstrittenen neuen Mediengesetzes geeinigt. Das teilte Jonathan Todd, Sprecher der zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes, am Mittwoch in Brüssel mit. Die Vereinbarung bezieht sich auf vier Kritikpunkte: die ursprünglich festgeschrieben Forderung nach Ausgewogenheit, die mögliche Bestrafung ausländischer Inhalte, die Registrierungspflicht und verletzende Inhalte. Nach Darstellung der ungarischen Regierung bedeutet der modifizierte Vorschlag, der innerhalb von zwei Wochen dem Parlament in Budapest zur Abstimmung vorgelegt werden soll, nichts anderes als die Realisierung ihrer ursprünglichen Absichten.
Laut einem Kommunique der ungarischen Vertretung bei der Europäischen Kommission begrüßte Neelie Kroes die Vereinbarung. Die Beobachtung der Mediensituation in Ungarn werde jedoch fortgesetzt.
Mit Blick auf die ausgewogene Berichterstattung wurde vereinbart, dass die Vorschrift – wie bei anderen EU-Staaten – auf Sender mit landesweiter Ausstrahlung eingeengt wird. Ungarn verzichtet ferner auf die Absicht, auch Medieninhalte, die in anderen Ländern produziert sind, mit Strafen belegen zu können. Bei der Registrierungspflicht garantiert Ungarn, dass Medienprodukte erst innerhalb von 60 Tagen nach deren Erscheinen registriert werden müssen. Damit könne deren Wirken vorher auf keine Weise beeinflusst werden. Auch der Begriff verletzender Inhalte wurde eingeschränkt, so dass in diese Kategorie nur noch Hetze und Diskriminierung gehören.