Das neue Mediengesetz Ungarns ist erneut in mehreren Punkten kritisiert worden. Zum Abschluss seines Besuches in Budapest machte der UN-Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, Ungarn besonders auf die Gefahren einer Einschränkung der Redefreiheit aufmerksam. Eine Einschränkung müsse die Ausnahme, nicht aber die Hauptregel der Mediengesetzgebung sein, betonte er am Dienstag (5.4.) auf einer Pressekonferenz Man könne zwar die Programme von Fernsehen und Rundfunk regeln, denn diese nutzten staatliche Frequenzen, „nicht aber die Inhalte“. Auch auf die von ungarischer Seite bei den Gesprächen aufgeworfenen Probleme wie Kinderpornographie und Hassrede könne man mit Sanktionen antworten, jedoch nur gemäß den internationalen Normen sowie nach Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
Offenheit und das Fehlen von Regulierung ist nach Aussage des UN-Sonderberichterstatters eine demokratische Lösung, nicht jedoch die übertrieben einschränkende Regulierung. Bei den Budapester Gesprächen sei geklärt worden, dass es gegenüber den Medien nur bei schweren und bestimmten Gesetzesverletzungen Strafen geben werde. Die UNO glaube an die Entkriminalisierung, fügte er hinzu. Sollte es Sanktionen bedürfen – beispielsweise bei Verleumdungen – , dann müsse das durch das Zivilrecht und nicht durch das Strafrecht geregelt werden. Strafen dienten niemals der Meinungsfreiheit, betonte Frank La Rue.