Das ungarische Parlament hat am Montag (18.4.) die in kürzester Zeit zusammengestellte neue Verfassung mit der Zwei-Drittel-Mehrheit des regierenden rechtskonservativen Parteienbündnisses von Fidesz und Christlich-Demokratischer Partei (KDNP) angenommen.
Dagegen stimmten die Abgeordneten der rechtsextremen Jobbik-Partei sowie zwei unabhängige Abgeordnete, während sich ein Abgeordneter der Stimme enthielt. Das neue Grundgesetz tritt am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft. Die Fraktionen der Sozialisten und der Partei Politik kann anders sein waren der Abstimmung ferngeblieben.
Im Vorfeld hatten sich im In- und Ausland zahlreiche kritische Stimmen zu Wort gemeldet, die vor allem ein Zurückbleiben der neuen Verfassung hinter dem bisherigen Grundgesetz kritisierten, das in der Wendezeit ausgearbeitet worden war. Sorge wurde dabei auf dem Gebiet der Demokratie und der Grundrechte laut. Teilnehmer zahlreicher Demonstrationen protestierten gegen das neue Grundgesetz, das einseitig von den Regierungsparteien entworfen und im Parlament beschlossen worden sei.
Auch der ehemalige Präsident László Sólyom kritisierte die neue Verfassung. Sie sei ein schwerer Rückschritt zur gegenwärtigen Verfassung und ihre Bilanz „rettungslos negativ.
Nach Ansicht der Sozialisten ist das neue Grundgesetz illegitim und provisorisch, sie müsse nach den nächsten Wahlen auf der Basis eines nationalen Konsenses verändert werden.