Das Veszprémer Komitatsgericht entschied in erster Instanz, das heißt nicht rechtskräftig, dass wegen des rechtmäßigen Rücktritts der Veszprémer und der Szentkirályszabadjaer Selbstverwaltung der Kaufvertrag erlosch, den die Gemeinden im Herbst 2006 nach langen Verhandlungen mit der Budawest Zrt. über den Verkauf des Flugplatzes von Szentkirályszabadja abschlossen.
Die klagenden Selbstverwaltungen – die laut dem erstinstanzlichen Urteil erneut Eigentümer des Flugplatzes wurden – forderten die Immobilie zurück, weil die Budawest Zrt. in den vergangenen Jahren nicht den versprochenen Flugplatzausbau durchführte. Das Unternehmen kann noch Berufung dagegen einlegen.