Papier: Bundestag hätte Impfreihenfolge beschließen müssen

Gesundheitsminister Spahn hat in einer Verordnung festgelegt, wer zuerst eine Corona-Impfung erhält. Nach Einschätzung des früheren Bundesverfassungsrichters Papier bietet dessen Unterschrift jedoch nicht die nötige demokratische Legitimation für derartige Entscheidungen.

Nach Ansicht des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hätte der Bundestag über die Reihenfolge bei der Corona-Impfung abstimmen müssen.

«Die grundsätzliche Entscheidung, nach welchen Kriterien die für den Schutz des Lebens und der Gesundheit zur Zeit nur begrenzt zur Verfügung stehenden Behandlungen ermöglicht werden, ist so wesentlich für den verfassungsrechtlich geforderten Schutz des Lebens und der Gesundheit gleichberechtigt für jedermann, dass diese nicht dem alleinigen Ermessen der Regierung oder des Ministers überantwortet sein kann», sagte Papier den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag).

Nur das vom Volk unmittelbar gewählte Parlament verfüge über die für solch schicksalhafte Entscheidungen notwendige demokratische Legitimation. Die Abgrenzungen der Personengruppen im Detail hätten seiner Ansicht nach aber durchaus per Ministerverordnung geregelt werden können. Papier betonte zudem, dass eine Entscheidung des Bundestags eine erhöhte Rechtssicherheit geboten hätte, «weil ein Gesetz anders als eine Ministerverordnung eine besondere Bestandskraft hat und nur vom Verfassungsgericht verworfen werden könnte.»

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte am Freitag die Impfverordnung vorgestellt und unterzeichnet. Sie regelt, wer bei den erwarteten Corona-Impfungen zuerst zum Zuge kommt. Die Priorisierung ist nötig, weil zunächst nicht ausreichend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung verfügbar sein werden. Geimpft wird voraussichtlich ab dem 27. Dezember, in der kommenden Woche wird die Zulassung des Impfstoffs der Firmen Biontech und Pfizer durch die EU-Kommission erwartet.

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