Erneut gestützte Wohnungskredite

Der Entwurf einer neuen Regierungsverordnung über neue gestützte Wohnungskredite wurde angefertigt, die Rechtsvorschrift kann noch in diesem Jahr in Kraft treten – berichtete die Zeitung Világgazdaság.

Laut der Zeitung verursacht die Gewährung von neuen, einen wesentlich breiteren Kreis erreichenden, gestützten Krediten keine erheblichen Lasten für den Haushalt: Für neue Wohnungen werden maximal 10 Millionen Forint, für gebrauchte Immobilien 6 Millionen Forint in Anspruch zu nehmende Kreditsummen gewährt.

Man bemüht sich, die Lage der Schuldner mit einer an die Erträge von staatlichen Wertpapieren gebundenen Zinsstützung zu erleichtern und diese Konstruktion kann – ähnlich wie die vorhergehenden – nur bei einem Darlehen in Anspruch genommen werden: d.h., dass der Antragsteller keinen staatlich gestützten Kredit haben darf, den er noch nicht zurückzahlte.

Laut dem Bericht von Világgazdaság ist die Neuheit der Verordnung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen, dass darin zwei neue Gruppen aufgeführt sind, die den Kredit in Anspruch nehmen können. Es werden die Wohnungskäufer unterstützt, die eine mit einem problematischen Kredit belastete Immobilie übernehmen und auch die, die beabsichtigen, im Interesse der Regulierung ihrer finanziellen Situation in eine kleinere Wohnung umzuziehen.