Präsident Schmitt – Ein ungarischer Guttenberg

Seine Doktorarbeit hat Ungarns Präsident zwar zu großen Teilen abgeschrieben – aber er soll den Titel behalten. So sieht es die Kommission der Budapester Semmelweis-Universität, die nach Plagiatsvorwürfen die Arbeit von Präsident Pál Schmitt aus dem Jahre 1992 zu prüfen hatte und am Dienstag (27.03.) eine dreiseitige Zusammenfassung zu ihrem über tausend Seiten langen Bericht vorlegte. Die Kommission war zusammengetreten, nachdem das Nachrichtenmagazin für Wirtschaft und Politik HVG im Januar mit Plagiatsvorwürfen gegen den Präsident an die Öffentlichkeit gegangen war.

Schmitt habe in seiner Dissertation „Formfehler“ zugelassen, heißt im Bericht der Kommission. Zugleich räumt sie ein, dass Schmitt seitenlange Passagen ohne Kennzeichnung aus anderen wissenschaftlichen Arbeiten übernahm.

Ungewöhnlich waren seinerzeit auch die Umstände, unter denen die Arbeit entstand. Zwischen der Anmeldung Schmitts und der Verteidigung seiner Arbeit war gerade ein Monat vergangen. Es gibt zudem kein Protokoll von der Prüfung für das Promotionsverfahren, keinen schriftlichen Entwurf zum Thema und auch kein Protokoll über die Beratung der Prüfungskommission.

Die Untersuchungskommission berichtet, dass Pál Schmitt in seinem Text an keiner Stelle den unmittelbaren Bezug zu seinen Quellen herstellte. Er benutzte keine An- und Abführungszeichen, nannte im Text nicht den Namen des betreffenden Autors, machte keine Fußnoten. Von der 34. bis zur 50. Seite stimmt sein Text wörtlich mit einem Teil einer wissenschaftlichen Arbeit des deutschen Forschers Klaus Heinemann überein. Außerdem bediente sich Schmitt ausgiebig bei dem inzwischen verstorbenen bulgarischen Sportwissenschaftler Nikolai Georgijew.

Ungeachtet all dessen rechtfertigt die Kommission das Plagiat mit der Feststellung, die Promotion sei zwar mit Verfahrensfehlern behaftet gewesen, habe jedoch formal der Praxis der damals noch selbstständig arbeitenden Sportuniversität entsprochen. Die Sportuniversität habe den Fehler begangen, die Übereinstimmung von Textpassagen mit anderen Arbeiten während der Verteidigung nicht aufzudecken. Der Autor habe so glauben können, dass seine Arbeit den Erwartungen gerecht wurde.