Im Prozess um die Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt im vergangenen Sommer ist die Öffentlichkeit am Mittwoch bereits nach wenigen Minuten ausgeschlossen worden.
Die beiden Angeklagten, die sich wegen versuchten Totschlags verantworten müssen, müssten wegen ihres jugendlichen Alters geschützt werden, entschied der Vorsitzende Richter des Landgerichts.
Zwar gebe es ein starkes öffentliches Interesse an dem Fall. Allerdings wiege die Gefahr einer Bloßstellung und Stigmatisierung schwerer. Der jüngere der 17 und 19 Jahre alten Angeklagten sei zudem nach den bisherigen Erfahrungen noch wenig selbstständig. «Es gilt, ihn zu schützen und seine weitere Reifung nicht zu gefährden», sagte der Richter.
Der Fall ist einer der gravierendsten in einer ganzen Reihe von Prozessen zur Krawallnacht. Die damals 16 und 19 Jahre alten Deutschen aus Geislingen/Steige und Esslingen sollen in der Krawallnacht im vergangenen Juni einem am Boden liegenden Studenten gezielt gegen den Kopf getreten haben. Der damals 24-Jährige soll sich nach Zeugenaussagen gegen die Randalierer gestellt und sie aufgefordert haben, keine Flaschen mehr zu werfen. Seine Aussage wurde für den Mittwochnachmittag erwartet. Die Jugendkammer plant mit mindestens acht Verhandlungstagen bis Anfang März.
Die beiden Angeklagten gehören zu bislang fast 130 Verdächtigen, die die Polizei nach den Ausschreitungen mit Plünderungen und Sachbeschädigungen in der Stuttgarter City ermittelt hat.
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