Neues Bodengesetz sagt „Taschenverträgen” Kampf an
Das kürzlich verabschiedete Landgesetz könnte für österreichische Landwirte, die der offiziellen ungarischen Gesetzgebermeinung zufolge in den letzten zwanzig Jahren über Strohmänner das Verbot zum Kauf ungarischer Agrarflächen umgangen haben, empfindliche Konsequenzen haben. Denn sollte sich herausstellen, dass diese Behauptungen der Wahrheit entsprechen und damit gegen das Gesetz verstoßen wurde, können die Landwirte nicht mit der Unterstützung der österreichischen Regierung rechnen.
Das neue Gesetz soll ein mittelbares Verbot – mit nur durch ungarische Staatsbürger erfüllbaren Bedingungen – für ausländische Interessenten zum Kauf von Agrarflächen auch über das Jahr 2014 hinaus, dem letztmaligen Moratorium für den Verkauf von Land an Ausländer, enthalten. Außerdem soll es die Enteignung jener Agrarflächen, die über „Taschenverträge“ erworben wurden, zulassen. Die Gesetzgeber entscheiden, wer zu dieser Kategorie zu rechnen ist. Ausländer haben dabei außerdem mit Strafverfahren zu rechnen. Die an den Verträgen beteiligten ungarischen Parteien sollen unbehelligt bleiben, die Böden und das angenommene Geld werden in ihrem Besitz bleiben.
Zugunsten von mittelständischen Betrieben soll außerdem Großgrundbesitz wieder eingeschränkt werden. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass in den letzten 25 Jahren Hunderte von ausländischen Investoren eigene Finanzierungen aus dem Ausland in ihre ungarischen Betriebe und in die Verbesserung der gepachteten, einst von den Genossenschaften kollektiv heruntergewirtschafteten Agrarböden gesteckt haben.
Mit dem als „Krieg den Spekulanten“ bezeichneten Feldzug sollen der Regierung zufolge die „ungarischen Böden“ für die eigenen Staatsbürger geschützt werden.