Bei der Löschung einer Firma aus dem ungarischen Firmenregister stellt sich die Frage, was wird mit den Immobilien, die sich bisher im Eigentum der Firma befanden.
Nach geltendem ungarischem Recht bleiben die Immobilien im Eigentum der Firma. Das bedeutet, dass auf dem Grundbuchblatt beim Liegenschaftsamt ein Eigentümer aufgeführt ist, der eigentlich nicht mehr existiert.
Es ist im Interesse der Gesellschafter der gelöschten Firma, das Eigentumsrecht an diesen Immobilien zu klären und möglichst zu erwerben. Deshalb können sie beim zuständigen Bezirksgericht ein Verfahren zur Regelung der vermögensrechtlichen Lage, ein Immobilienvergleichsverfahren anstrengen. Im Zuge dieses Verfahrens wird mit der Bestellung eines Vergleichsverwalters die Immobilie in das Eigentum der Gesellschafter übergeben.
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Dr. István Szász
Rechtsanwalt für Immobilienrecht
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