Strafe für Supermarktkette CBA

Das Ungarische Kartellamt GVH hat die Supermarktkette CBA mit einer Strafe in Höhe von 30 Millionen Forint belegt. Es begründete diese Maßnahme damit, dass CBA in seinem landesweiten Werbeprospekt für bestimmte Produkte andere Preise aufgeführt hat, als sie dann in ihren Geschäften in Transdanubien tatsächlich gefordert wurden.

Außerdem habe das Unternehmen in mehreren Fällen nicht dafür gesorgt, dass die beworbenen Produkte in allen Franchise-Geschäften der Kette zu haben waren, wie beispielsweise in dem im westlichen, reicheren Teil des Landes gelegenen Geschäften von Nagykanizsa und Zalaegerszeg.

Während der Prüfung stellte die Wettbewerbsbehörde des Weiteren fest, dass die CBA GmbH kein einheitliches Betriebssystem zur Kontrolle ihrer Aktionen hat, weshalb die Waren häufig nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Wegen der Verletzung der rechtlichen Vorschriften wurden deshalb Strafen ausgesprochen. Bei der Höhe der Strafe orientierte sich die Behörde daran, dass die betreffenden Anzeigen mehr als zwei Jahre lang erschienen sind und dadurch ein breiter Kundenkreis betroffen war, sowie dass die Verstöße von einem marktführenden Unternehmen begangen wurden.