Obwohl die private Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen. Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung besitzen und ins Ausland reisen möchten, stellt sich die Frage, ob der Versicherungsschutz auch dort gilt. Was muss beachtet werden, damit die Privathaftpflicht auch im Ausland wirksam ist und vor welchen Schadensfällen sind Sie geschützt?
Privathaftpflicht – weltweiter Schutz für Versicherte
Die gute Nachricht: Private Haftpflichtversicherungen gelten weltweit. Wenn Sie während Ihrer Reise einen Privathaftpflichtschaden verursachen, sind Sie durch ihre Haftpflichtversicherung abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Vorfall in Afrika oder Amerika ereignet. Auch mitversicherte Personen (z.B. Kinder, die im Ausland studieren) sind durch die private Haftpflichtversicherung geschützt. Allerdings sollten Sie sich vorher bei Ihrer Versicherung über den Leistungsumfang der Privathaftpflicht im Ausland erkundigen – nur so können Sie böse Überraschungen vermeiden.
Was muss bei der Privathaftpflicht im Ausland beachtet werden?
Bei der privaten Haftpflichtversicherung gelten im Ausland dieselben Ausschlusskriterien wie im Inland. Das heißt, dass Schäden, die absichtlich verursacht wurden, an keinem Ort der Welt durch die Privathaftpflicht abgedeckt sind. Auch Schäden an Leih- oder Mietsachen, Schäden durch kriminelle Handlungen und Schäden an eigenen Gegenständen sind nicht über die Privathaftpflicht mitversichert.
Die private Haftpflichtversicherung zahlt z.B. dann, wenn Sie in Budapest in einem Cafe sitzen und versehentlich Ihr Getränk über den Laptop Ihres Tischnachbarn schütten. Ebenfalls abgesichert sind Personenschäden. Wenn Sie im Skiurlaub versehentlich mit einem anderen Wintersportler zusammenstoßen und dieser dabei verletzt wird, zahlt die private Haftpflichtversicherung.
Wenn daraus ein Schaden entsteht, müssen Sie zahlen. So steht’s im Gesetz. Damit aus solchen kleinen Missgeschicken keine großen Schäden werden, begleicht eine Haftpflicht wie die der VHV Versicherung den entstandenen Schaden.
Geltungsdauer und Wohnsitz im Ausland
Damit Sie auch im Ausland von der Privathaftpflicht profitieren können, müssen Sie die Geltungsdauer beachten. Normalerweise besteht der volle Versicherungsschutz, wenn Sie sich nicht länger als 12 Monate im Ausland aufhalten. Diese Frist wird immer wieder neu aktiviert, falls Sie zwischendurch einen Aufenthalt im Inland verbracht haben. Beispiel: Sie sind 11 Monate in Ungarn und kehren anschließend für 1 Monat nach Deutschland zurück. Wenn Sie danach wieder nach Ungarn reisen, beträgt die Geltungsdauer wieder 12 Monate. Jedoch sollten Sie beachten, dass der Versicherungsschutz nicht gilt, wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz ins Ausland verlegen. In diesem Fall müssen Sie eine Versicherung im Ausland abschließen, da eine deutsche Haftpflichtversicherung unter diesen Voraussetzungen nicht mehr gültig ist.