Das Champions-League-Spiel zwischen RB Leipzig und dem FC Liverpool wird zu einem bürokratischen Wettlauf gegen die Zeit.
Der Fußball-Bundesligist stellte nun bei der Bundespolizei einen Antrag, um dem englischen Meister trotz der neuen Einreisesperre für Menschen aus besonders betroffenen Corona-Mutationsgebieten den Weg zum Achtelfinal-Hinspiel am 16. Februar zu ermöglichen. «Natürlich befinden wir uns in Gesprächen mit den Behörden, der UEFA und Liverpool. Am Montag haben wir einen Antrag auf Einreisegenehmigung des Teams aus Liverpool gestellt. Wir warten auf Rückmeldung», sagte RB-Sprecher Till Müller.
Bis zum 8. Februar muss Klarheit herrschen. So wollen es die Regularien der Europäischen Fußball-Union UEFA. «Die UEFA steht sowohl mit den betreffenden Clubs als auch mit dem Deutschen Fußball-Bund in Kontakt, die wiederum Kontakt zur deutschen Regierung haben. Im Moment können wir keine weiteren Informationen geben», teilte die UEFA auf dpa-Anfrage mit. Die neue Verordnung der Bundesregierung ist vorerst bis zum 17. Februar gültig.
Laut UEFA-Reglement muss Leipzig sicherstellen, dass das Spiel ausgetragen wird. Sollte dies im eigenen Stadion nicht möglich sein, muss RB der UEFA einen neutralen Spielort vorschlagen. Ein Tausch des Heimrechts wäre ebenfalls möglich, wenn beide Clubs zustimmen. Das Rückspiel ist am 10. März. Das Achtelfinale muss laut UEFA bis zum 2. April komplett gespielt werden. Findet Leipzig keine Lösung, wird das Hinspiel mit 0:3 gewertet.
Trainer Julian Nagelsmann will das Thema vorerst nicht an sich heranlassen. «Ich kann es eh nicht beeinflussen», sagte der 33-Jährige. «Noch nervt es nicht, weil ich noch nicht hundertprozentig weiß, wie es aussieht. Der Fokus liegt auf dem Pokalspiel gegen Bochum und dann auf Schalke.»
Club-Vertreter hatten sich zuletzt optimistisch gezeigt, das Spiel im eigenen Stadion austragen zu können. Ziel sei es nicht, an einem alternativen Ort zu spielen, hatte RB-Vorstandschef Oliver Mintzlaff betont. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte am Montag bei der dpa klargestellt, in der Verordnung «gibt es derzeit keine Sonderregelung für Profi-Sportler».
Seit Samstag dürfen Fluggesellschaften keine Menschen aus besonders betroffenen Corona-Mutationsgebieten mehr nach Deutschland bringen. Zu diesen Gebieten zählen Großbritannien und zum Beispiel auch Brasilien sowie Portugal. Ausnahmen sind lediglich für Deutsche und für Ausländer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, vorgesehen. Für sie gilt aber auch die Pflicht, sich vor der Einreise anzumelden und einen negativen Corona-Test vorzuweisen.
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