Flugverspätungen und -annullierungen – das Recht auf Entschädigung

Endlich ist es soweit, der Urlaub beginnt und die lang ersehnte Flugreise steht vor der Tür. Noch schnell ein Blick in die Taschen, ob die Flugtickets und Pässe eingepackt wurden und es kann losgehen zum Flughafen. Bloß rechtzeitig dort sein, damit die Schlange bei Einchecken noch nicht so lang ist und die besten Plätze gesichert werden können. Die Vorfreude ist groß und dann das: der Flug hat Verspätung oder wird sogar gecancelt. Ärgerlich, doch kaum zu vermeiden und keine Seltenheit. Allein in Deutschland waren letztes Jahr über 40.000 Passagiere von Verspätungen und Ausfällen betroffen. Doch der Passagier muss sich nicht alles gefallen lassen. Denn er besitzt Rechte, die er, wenn ein Flug nicht pünktlich oder gar nicht startet, geltend machen kann.

Was stehen Fluggästen bei Verspätungen und Annullierungen zu?

Ob es mit dem Flugzeug in den Urlaub gehen soll, zur Geschäftsreise oder es andere Gründe gibt, immer wieder sind Passagiere von Verspätungen und Streichungen ganzer Flüge betroffen. Streiks, schlechtes Wetter oder technische Probleme sind überwiegend schuld daran.

Gemäß den europäischen Richtlinien 261/2004 haben Passagiere das Recht, ab einer Wartezeit von zwei Stunden eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu verlangen, wenn die geplante Flugdistanz bis 1.500 Kilometer beträgt. Zudem müssen zwei kostenlose Anrufe durch die Fluglinie zu Verfügung gestellt werden sowie zwei E-Mails, Essen, Getränke und notfalls sogar auch eine Hotelübernachtung.

Beträgt die Reiselänge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer, haben die betroffenen Passagiere erst nach drei Stunden Flugverspätung ein Recht auf Unterstützung, während für eine Reisedistanz ab 3.500 Kilometern erst nach vier Stunden des Wartens auf den Abflug Ansprüche geltend gemacht werden können.

Sollte ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung haben, können Passagiere vom Flugvertrag zurücktreten und dementsprechend den Flugpreis zurückfordern.

Bei Pauschalreisen können für Verspätungen oder kurzfristige Flugverschiebungen ab einem Tag, diesen vom Reisepreis anteilig von dem Reiseveranstalter zurückfordert werden.

Doch Vorsicht, sobald die Fluglinie nachweisen kann, dass eine Verspätung nicht durch ihr Verschulden zustande kam, können die Ansprüche von Fluggästen abgewiesen werden. Gleiches gilt bei einer Annullierung. Doch muss hier die Fluglinie alles daran setzen, eine alternative Reisemöglichkeit anzubieten, sei es ob mit einer anderen Fluggesellschaft oder mit der Bahn.

Professionelle Durchsetzung von Ansprüchen

Nicht immer zeigen sich die Fluglinien gewillt, ihren Passagieren auch ihre Rechte einzuräumen, wobei Entschädigungen bis zu 600 Euro möglich sind.

Hier hilft die professionelle Unterstützung von Flightright.de. Das Team von Flightright.de setzt sich für die Rechte von Flugpassagieren ein. Sie setzen Ansprüche gegenüber der Fluglinie durch und sorgen dafür, dass die betroffenen Personen gemäß der europäischen Richtlinien auch die Entschädigungen erhalten.