Immer mehr Ausländer gründen in Deutschland Unternehmen. Im Schnitt sind sie dreimal so gründungsfreudig wie die Bundesbürger. Auch immer mehr Ungarn wagen den Gang nach Deutschland, um sich eine neue Existenz aufzubauen. Hier warten auf die Neu-Unternehmer allerdings einige Herausforderungen. Vor allem die Steuern und die rechtliche Grundlagen unterscheiden sich für die Existenzgründung doch deutlich von den Regeln in Ungarn.
Die Grundlagen: Ummeldung und Gewerbe-Anmeldung
Ungarn ist Mitglied der EU. In der Folge genießen seine Staatsbürger in Deutschland Freizügigkeit und können hier problemlos ein Unternehmen anmelden. Notwendig ist es allerdings, sich beim Einwohnermeldeamt als neuer Bürger der Gemeinde anzumelden. Je nach gewähltem Beruf muss zudem ein Gewerbe angemeldet werden. Für bestimmte Branchen (Mediziner, Journalisten, etc.) ist dies nicht notwendig. Das örtliche Gewerbeamt kann darüber informieren, ob die Gewerbeanmeldung notwendig ist. Von zentraler Bedeutung dabei ist: Ohne den Gewerbeschein darf man nicht anfangen zu arbeiten. Freiberufler können hingegen sofort ihre Tätigkeit aufnehmen.
Achtung bei der Steuernummer
In Ungarn erhält man in der Regel nur eine lokale Steuernummer. In Deutschland brauchen Ausländer genau wie die Einheimischen allerdings zwei Steuernummern: Neben der klassischen Steuernummer bekommen sie auch die ID-Nummer. Die zweite Nummer ändert sich niemals, ist aber zwingend notwendig. Beide Nummern werden auf Anfrage entweder vom örtlichen Finanzamt oder vom Bezirksamt zugeteilt. Zusätzlich muss auch noch eine Anmeldung bei den Sozialversicherungen stattfinden.
Die Rechtsform: Große Auswahl in Deutschland
Führt man eine gewerbliche Existenzgründung in Ungarn durch, so ist die Rechtsform aus steuerlichen Gründen ganz einfach: Hier wird eine GmbH gegründet. In Deutschland ist es nicht ganz so leicht. Zur Auswahl stehen:
- GmbH
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Eingetragener Kaufmann/ eingetragene Kauffrau (e.K.)
- Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die Rechtsgrundlagen bilden das Handelsgesetzbuch (HBG) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Eine kurze Lektüre zeigt, dass auch Mischformen möglich sind. Die richtige Wahl hängt vom individuellen Fall ab. Empfehlenswert ist die Lektüre der „Deutschland-Seite“ der Europäischen Union. Hier wird auch noch einmal die Gewerbeanmeldung genau erläutert.
Steuern in Deutschland: Die Belastung wächst
Ungarn erhebt mit 27 Prozent die höchste Umsatzsteuer in der EU. Dazu kommen die beiden ermäßigten Steuersätze 18 Prozent und neun Prozent. Wer nach Deutschland kommt, glaubt deshalb oft, weniger Steuer zu zahlen. Dies gilt allerdings nur für die Umsatzsteuer: Diese liegt in Deutschland bei 19 Prozent (bzw. sieben Prozent ermäßigt für lebensnotwendige Güter sowie für Hotels). Hinzu kommt jedoch die Gewerbe- bzw. die Einkommensteuer. Insgesamt ergibt sich so eine Belastung durch Steuern, Sozialversicherungen und weiteren Abgaben von 40 bis 50 Prozent der Gesamteinnahmen. In Ungarn muss man 30 bis 40 Prozent der Einkünfte abführen. Die Belastung wächst also.
Ungarn können ihre Existenzgründung fördern lassen
Ungarn haben genau den gleichen Zugang zu Fördermöglichkeiten in der Bundesrepublik wie Deutsche. Bedingung ist lediglich ein Bankkonto in Deutschland. Der Bund fördert über die Initiative „Gründerland Deutschland“. Hier sind auch alle Möglichkeiten noch einmal im Detail aufgeschlüsselt. Zugleich kann man auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen beantragen. Die Nummern der Programme, die in Frage kommen, lauten 058, 067 und 068. Wer aus Ungarn Unterstützung von der öffentlichen Hand erhält, muss dies allerdings in Deutschland angeben, wenn er sich hier, um eine öffentliche Förderung bemüht. Zudem empfiehlt es sich natürlich ein Buchhaltungsprogramm zu nutzen, welches nach den Standards des jeweiligen Landes agiert. (Eine geeignete Auswahl findet man hier)
Fazit: Die Gründung will gut vorbereitet sein
In Ungarn dauert eine Gründung im Schnitt zwischen einem und zehn Tage. In Deutschland ist man stolz darauf, die Zeit auf durchschnittlich drei Monate gesenkt zu haben. Dies liegt an den zahlreichen Vorschriften, die zu beachten sind. Ungarn sollten sich gut vorbereiten und die wichtigsten Adressen von Behörden recherchieren, um möglichst schnell alle Um- und Anmeldungen durchführen zu können. Schon im Voraus sollte man zudem die beste Rechtsform für das eigene Unternehmen festlegen und die entsprechenden Schritte ebenfalls in Angriff nehmen.