Lockdown, Maskentragen, Homeoffice – die anhaltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie zehren nicht nur an den Nerven, sie kosten Bürger und Unternehmen oft auch viel Geld.
Familien, Geringverdienern, Restaurants und Unternehmen mit Verlusten will die Bundesregierung jetzt unter die Arme greifen. Die große Koalition hat zwei Pakete geschnürt, die heute im Bundestag beschlossen werden sollen. Doch Opposition und Wirtschaft ist das nicht genug. Und auch die Länder dürfen – voraussichtlich Anfang März – ihre Meinung noch kundtun.
Union und SPD hatten die neuen Hilfen nicht nur mit den ungewöhnlichen Belastungen, etwa Ausgaben für Schutzmasken und Schnelltests, für die Bürger begründet. Sie sollen auch die Konjunktur ankurbeln und die Menschen dazu bewegen, wieder mehr Geld auszugeben. Bereits im vergangenen Jahr hatte es so ein Konjunkturprogramm gegeben – manche Maßnahmen wirkten gut, andere kaum, wie Konjunkturforscher herausfanden. Folgende Hilfen sind dieses Mal geplant:
KINDERBONUS
Für jedes Kind, das in diesem Jahr Kindergeld bekommt, gibt es einen Bonus von einmalig 150 Euro. Ausgezahlt wird das Geld im Mai – und zwar automatisch ohne Antrag. Den Bund kostet das rund 2,1 Milliarden Euro.
Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten: Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Pauschal kann man sagen: Je höher das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon.
Im vergangenen Jahr hatte es sogar einen Kinderbonus von 300 Euro gegeben. Damals wirkte die Maßnahme einer Studie zufolge besser als die gleichzeitige Senkung der Mehrwertsteuer. Von den eingesetzten gut vier Milliarden Euro seien wohl knapp zwei Drittel für zusätzlichen Konsum genutzt werden, fand das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) bei einer Befragung heraus. Der Bonus habe dort geholfen, wo der Bedarf besonders groß sei, etwa um Anschaffungen für den Online-Unterricht zu bezahlen.
ZUSCHUSS ZUR GRUNDSICHERUNG
Erwachsene Geringverdiener, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfebezieher sollen ebenfalls einen Zuschuss von einmalig 150 Euro bekommen. Das Sozialministerium begründet das mit höhere Ausgaben durch die Pandemie, etwa für Hygieneartikel und zusätzliche Mahlzeiten zuhause. Das Geld soll im ersten Halbjahr ausgezahlt werden. Zugleich soll es auch weiterhin schnell gehen, Leistungen aus den Grundsicherungssystemen zu beantragen – langwierige Prüfungen bleiben bis Jahresende ausgesetzt.
Sozialverbände sowie Grüne und Linke sind von der einmaligen Hilfe enttäuscht. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sprach von einer «mickrigen Einmalzahlung». Der Sozialverband VdK forderte einen monatlichen Zuschuss statt eines «Tropfens auf den brennend heißen Stein». Der Sozialverband Deutschland betonte, auch andere Familien mit wenig Geld bräuchten Hilfe.
MEHRWERTSTEUER IM RESTAURANT
Seit Monaten sind die Restaurants wieder zu und können ihre Verluste auch kaum durch das Liefergeschäft auffangen. Die Bundesregierung will ihnen steuerlich unter die Arme greifen: Auf Speisen in der Gastronomie soll auch weiterhin der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent anfallen. Das kann allerdings erst wirken, wenn die Gastronomie wieder öffnen darf – deshalb soll die Steuersenkung auch bis Ende 2022 gelten. Bisher war sie bis zum Sommer befristet. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Restaurants und Bars so im Jahr Steuern in Höhe von 3,4 Milliarden Euro sparen.
STEUERHILFE FÜR UNTERNEHMEN
Unternehmen, die in der Corona-Krise Verluste machen, sollen durch eine Steuerhilfe liquider werden. In größerem Umfang als bisher sollen sie Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen, ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zuviel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen.
Wirtschaftsverbänden geht das nicht weit genug: Die Summe und der Zeitraum für den Verlustrücktrag müssten deutlich angehoben werden, forderten acht Verbände zuletzt in einer Stellungnahme. Die Bundesregierung plant derzeit eine Obergrenze von 10 Millionen Euro, die mit dem jeweiligen Vorjahr verrechnet werden dürfen. Die Verbände kritisieren, viele Unternehmen könnten davon für 2021 kaum profitieren, weil sie 2020 keinen Gewinn gemacht hätten.
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