Seit einigen Jahren besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Jeder Bürger muss sich krankenversichern. Umgekehrt können die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen einen Aufnahmeantrag der Antragsberechtigten nicht ablehnen. Dieses Recht auf Krankenversicherung gilt während des Inlandaufenthaltes, was die Regel ist. Sobald Deutschland verlassen, also die deutsche Landesgrenze überschritten wird, sieht die Situation anders aus. Der Krankenversicherte befindet sich im Ausland. Jetzt ist in jedem Einzelfall, also für jedes einzelne Land zu prüfen, wie es dort mit der Pflicht zur Krankenversicherung einerseits und dem Recht auf Krankenversicherung andererseits aussieht, beispielsweise in Ungarn.
Seit dem Jahre 2004 ist Ungarn Mitglied in der Europäischen Union. Innerhalb der EU-Mitgliedsländer gilt ein grundsätzlicher Krankenversicherungsschutz auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC, der European Health Insurance Card. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegeben und gilt in Ungarn dann, wenn medizinische Behandlungen des dortigen öffentlichen Gesundheitswesens in Anspruch genommen werden. Die Auswahl des deutschen Reisenden in Ungarn ist also auf diese betreffenden Ärzte und Krankenhäuser begrenzt. Darüber hinaus gelten die ungarischen Abrechnungsmodalitäten, nicht die hiesigen. Das kann zur Folge haben, dass trotz dieser Absicherung eine medizinische Leistung in Ungarn bezahlt werden muss, während sie in Deutschland kostenlos gewährt wird.
Diese EHIC bietet eine Minimalversicherung, die weder ausreichend noch umfassend ist. Sie ist nicht mit der deutschen Auslandskrankenversicherung vergleichbar, und sie ersetzt sie auf keinen Fall. Die standardisierte Auslandskrankenversicherung beinhaltet neben einer deutlich besseren medizinischen Versorgung auch die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland. Das ist in etwa damit vergleichbar, wenn bei einem Krankheitsfall im Inland die Verlegung vom einen in das andere Krankenhaus aus medizinischen Gründen notwendig wird. Der Transport wird organisiert und anschließend von der Krankenkasse bezahlt. Die EHIC-Versicherung beschränkt sich ausdrücklich nur auf Behandlungen, in diesem Falle in Ungarn. Andere Leistungen bleiben buchstäblich außen vor.
Mit einer Auslandskrankenversicherung der namhaften Versicherungsanbieter lässt sich eine Kurzreise nach Ungarn sehr gut versichern. Dieser Versicherungsschutz gilt bis zu sechsundfünfzig Aufenthaltstagen im Lande, ist also für eine Kurzreise allemal ausreichend. Angeboten wird sie direkt von privaten Krankenversicherungen sowie auf Onlineportalen im Internet. Bei der Einreise nach Ungarn sollte der aktuelle Versicherungsschein vorgelegt werden können. Er wird meistens, allerdings nicht immer verlangt. Der Versicherungsbeitrag ist altersmäßig gestaffelt, und die Auslandskrankenversicherung ist ohne eine Selbstbeteiligung erhältlich. Überlegenswert ist die Kombination von Auslandskranken- und Unfallversicherung. Erfahrungsgemäß besteht bei einem Auslandsaufenthalt vielfach ein direkter Zusammenhang zwischen Unfall und daraus resultierender Krankheit. Beide zusammen bieten, auch für die Kurzreise nach Ungarn, einen optimalen Rundum-Auslandskrankenschutz.