Das aus dem französischen Wortschatz stammende Au-pair kann mit „auf Gegenseitigkeit“ übersetzt werden. Schließlich sollen sowohl Bewerber als auch die Gastfamilie Nutzen aus einem Au-pair-Verhältnis ziehen. So bietet sich für Au-pairs in einer Gastfamilie die ideale Möglichkeit, bereits vorhandene Fremdsprachkenntnisse nachhaltig zu verbessern bzw. zu vervollständigen. Als Gegenleistung wird die Erfüllung von Aufgaben im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung erwartet. Um aber in den Genuss dieser Win-Win-Situation zu gelangen, müssen beispielsweise Bewerber aus Ungarn, Tschechien oder Polen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Au-pair-Belange sind in entsprechende Richtlinien und Rahmenvorschriften eingebettet
Innerhalb des „Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung“ sind diesbezüglich Rahmenvorschriften respektive Richtlinien aufgestellt worden, innerhalb derer die Rechte und Pflichten des Au-pairs und der Gastfamilie, die soziale Sicherung, der Sprachunterricht sowie die jeweiligen Arbeits- und Lebensbedingungen geregelt sind. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland dieses Abkommen nicht ratifiziert, dennoch kommt es in der Regel auch hier zur praktischen Anwendung. Demnach werden Au-pairs meistens für die Dauer von etwa zehn bis zwölf Monate in den jeweiligen Familien aufgenommen. Allerdings gibt es hier Ausnahmeregelungen. So muss ein entsprechender Vertrag mit Au-pairs aus Ungarn, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Polen, Litauen, Lettland oder Estland grundsätzlich für eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten geschlossen werden. Läuft der Vertrag aus, kann dann allerdings keine erneute Beschäftigung als Au-pair ausgeübt werden. Weiterführende Informationen in Bezug auf das Thema Au-pair-Aufenthalt können jederzeit auf der Seite www.stepin.de/au-pair abgerufen werden.
Es existieren Ausnahmeregelungen für EU-Länder wie Ungarn, Tschechien und Polen
Einheitlich festgelegt worden ist, dass bei Beginn der Beschäftigung als Au-pair das Mindestalter prinzipiell 18 Jahre betragen muss. Das Höchsteintrittsalter wird dabei innerhalb der EU relativ flexibel gehandhabt, nur in den zuvor genannten EU-Mitgliedstaaten rund um Ungarn, Tschechien und Polen sowie Nicht-EU/EWR-Staaten ist das Höchstalter von Au-pairs auf 24 Jahre begrenzt. Zudem müssen folgende Besonderheiten bzw. Voraussetzungen in Bezug auf Au-pairs in diesen Ländern beachtet werden:
- Die Au-pairs sollten über Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache verfügen. Bewerbungen sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen.
- Wenigstens ein erwachsenes Mitglied der Gastfamilie muss in Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sein.
- Die Muttersprache der Gastfamilie muss Deutsch sein.
- Ein Au-pair darf keine verwandtschaftliche Beziehung zu den Gasteltern unterhalten.
- Ein Au-pair-Vertrag ist erst dann rechtswirksam, wenn die erforderliche Arbeitserlaubnis bzw. der erforderliche Aufenthaltstitel erteilt wurde.
Aufgabenportfolio von Au-pairs im Ausland umfasst grundlegende Tätigkeiten rund um Haus und Familie
Grundsätzlich können die täglich zu verrichtenden Aufgaben eines Au-pairs unterschiedlichster Natur sein. Dabei hängt die Aufgabenvielfalt in erster Linie stets vom Lebensstil und den Eigenarten der Familie ab, bei der ein Au-pair untergekommen ist. In der Regel zählen aber folgende Aufgaben zu den Pflichten eines Au-pairs:
- Betreuung bzw. Beaufsichtigung der jüngeren Kinder; auch die Begleitung der Kinder zum Kindergarten, zur Schule oder zu ausgesuchten Veranstaltungen ist eine oftmals eingeforderte Tätigkeit.
- Einfache Mahlzeiten wie zum Beispiel das Frühstück zubereiten.
- Verrichtung von leichten Hausarbeiten. Explizit ausgedrückt bedeutet dies, dass Au-pairs grundsätzlich mithelfen müssen, die Wohnung sauber zu halten, Ordnung zu schaffen sowie zum Beispiel zu bügeln und Wäsche zu waschen.
- Hüten des Hauses und Betreuung von etwaigen Haustieren.
Diesbezüglich sollte aber stets berücksichtigt werden, dass die Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern nicht zum Tätigkeitsportfolio eines Au-pairs gehört. Des Weiteren dürfen Au-pairs täglich nur sechs Stunden an fünf Tagen in der Woche im Haushalt Aufgaben zugewiesen bekommen. Ein voller Ruhetag muss dabei eingeplant werden und die Gastfamilie muss einem Au-pair mindestens vier freie Abende in der Woche gewähren. Ein bezahlter Erholungsurlaub von vier Wochen steht den Au-pairs grundsätzlich dann zu, wenn sie ein volles Jahr innerhalb einer Gastfamilie verbringen. Au-pairs haben zwar keinen Anspruch auf Arbeitslohn, erhalten aber seit einer 2006 erfolgten Reglementierung ein Taschengeld in Höhe von 260 Euro im Monat.