Die Reiserücktrittskosten-Versicherung – Worauf Urlauber achten sollten

Der Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres werden. Doch leider kommt es nicht selten vor, dass eine Reise abgesagt werden muss. Gründe hierfür gibt es viele. Muss beim Reiseveranstalter kurzfristig storniert werden, drohen hohe Kosten. Um dem entgegenzuwirken kann sich der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung lohnen. Doch vorher sollten detaillierte Informationen dazu eingeholt werden. Denn die Versicherungsleistungen unterscheiden sich teilweise maßgeblich voneinander.

Was leistet die Versicherung?

Ohne eine Reiserücktrittskosten-Versicherung bleiben Urlauber häufig auf der Rechnung vom Reiseveranstalter sitzen, sobald eine Reise nicht angetreten werden kann. Die Stornierungskosten fallen oft hoch aus. Wurde vor Reiseantritt eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, sind finanzielle Schäden abgedeckt, die aufgrund eines frühzeitigen Rücktritts eintreten. Das bereits gezahlte Reisegeld wird anteilig oder sogar komplett erstattet. Bei vielen Reiseveranstaltern kann die Reiserücktrittskosten-Versicherung direkt zur Reise abgeschlossen werden. Bei empfehlenswerten Veranstaltern sind die Leistungen direkt auf die entsprechende Reise abgestimmt, so dass ein umfangreicher Schutz besteht. Da sich die Leistungen untereinander stark unterscheiden können, sollten die Versicherungsbedingungen genauestens geprüft werden. Wo einige Versicherer und Reiseveranstalter lediglich Standard-Leistungen bieten, enthalten Policen bei Mitbewerbern zahlreiche Zusatzleistungen. Beim Versicherungsportal Toptarif können Verbraucher verschiedene Versicherer miteinander vergleichen und den für sie besten Tarif heraussuchen.

Gründe für die Stornierung – Versicherungsumfang klären

Es gibt viele Gründe, die eine Reisestornierung notwendig machen. Neben Krankheit und Schwangerschaft können auch Unfälle eine Reise unmöglich machen. Um im Fall der Fälle tatsächlich versichert zu sein, müssen die Produktdetails der jeweiligen Versicherung kontrolliert werden. Eine Erkrankung ist bei den meisten Versicherern als Standard inbegriffen und damit abgedeckt. Wichtig ist, dass auch Unfälle von Angehörigen und Mitreisenden enthalten sind. Denn in vielen Fällen ist nicht der Versicherte Auslöser für eine Stornierung. Liegt eine Impfuntauglichkeit oder Schwangerschaft vor, greifen die meisten Versicherungen. Je nach Police gibt es aber beispielsweise drastische Unterschiede hinsichtlich der Stornierungen aufgrund eines Jobwechsel, Verlusts des Arbeitsplatzes oder Prüfungsterminen. Wer einen befristeten Arbeitsvertrag oder eine anstehende Prüfung vor sich hat, sollte dieses Kriterium insbesondere bei frühzeitigen Buchungen ernst nehmen. Ist eine Reise in ein risikoreiches Gebiet geplant, wo es zu Naturkatastrophen oder ähnlichen Zwischenfällen kommen kann, sollte mit der Versicherung geklärt sein, ob ein Reiserücktritt aufgrund dessen versichert wäre. Ist eine Berufung seitens des Versicherten auf „Höhere Gewalt“ möglich, darf der Reiseveranstalter keine Stornogebühren verlangen.

Um Missverständnisse und spätere Konflikte zu vermeiden, gilt es den Versicherungsumfang detailliert zu klären. Liegen Unklarheiten vor, sollte sich kein Urlauber scheuen, direkt bei der Versicherung oder der entsprechenden Reisegesellschaft nachzufragen. Grundsätzlich sollten Betroffene die Reiserücktrittskosten-Versicherung umgehend benachrichtigen, sobald sich ein Termin, eine Erkrankung oder ähnliches anbahnt.