NRW wird ab Montag doch keine landesweite Corona-Notbremse ziehen. Nur in Kommunen mit hoher Inzidenz müssen unter anderem Läden, Sportstätten und Kultureinrichtungen schließen. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten Corona-Schutzverordnung hervor. Die Kommunen dürfen Ausnahmen für Menschen mit tagesaktuellem negativem Corona-Test erlauben.
NRW wird ab Montag doch keine landesweite Corona-Notbremse ziehen. Nur in Kommunen mit hoher Inzidenz müssen unter anderem Läden, Sportstätten und Kultureinrichtungen schließen. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten Corona-Schutzverordnung hervor. Die Kommunen dürfen Ausnahmen für Menschen mit tagesaktuellem negativem Corona-Test erlauben.
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