In Ungarn müssen ab 1. März 2014 Rauchverbotsschilder in öffentlichen Einrichtungen und an öffentlichen Plätzen in einheitlichen Farben auffällig und in vier Sprachen – neben Ungarisch auch Deutsch, Französisch und Russisch – angebracht werden. Das Gleiche gilt auch für die Raucherzonen. Das schreibt die Ende letzten Jahres erlassene einschlägige Regierungsverordnung vor.
Die Einhaltung der Vorschriften wird von den Instituten des Gesundheitswesens der Kreise und regionalen Regierungsbehörden kontrolliert. Im Sinne des Gesetzes zum Schutze der Nichtraucher waren auch bisher alle öffentlichen Einrichtungen und Plätze, wo Rauchen nicht erlaubt ist, sowie die Stellen, die für Raucher reserviert sind, in auffälliger Weise zu kennzeichnen. Ab 1. März müssen die Schilder jedoch auch in Form und Inhalt gleich gestaltet sein, sowie mindestens eine Größe von A 4 haben. Die Regierungsverordnung 39/2013. (II. 14.) schreibt des Weiteren auch die Größe und Form der Buchstaben vor. Das Material der Schilder kann frei gewählt werden.
Auf den neuen Tafeln sind die kostenlose Telefonnummer 06 40 200 493 und die Internetseite www.leteszemacigit.hu aufzuführen, wo Betroffene Empfehlungen und Hilfe zum Abgewöhnen des Rauchens erhalten können. Die Muster für die Schilder zur Kennzeichnung der Nichtraucher- und der Raucherzonen können von der Homepage des Amtsarztdienstes ÁNTSZ heruntergeladen werden.