Das Parlament hat die Hauptzahlen des Haushaltsplans der Regierung für das Jahr 2022 zusammen mit den Änderungsanträgen des Haushaltsausschusses des Parlaments in Kraft gesetzt. Der Haushalt wurde mit 121 Ja- und 60 Nein-Stimmen verabschiedet – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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Die geplanten zentralen Einnahmen belaufen sich auf 25.393,8 Mrd. Forint (72,55 Mrd. EUR) gegenüber Ausgaben von 28.546,5 Mrd., wobei ein Fehlbetrag von 3.152,6 Mrd. Forint prognostiziert wird. Laut einer Begründung zum Gesetzentwurf ist der Tourismus für die Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Coronavirus-Epidemie von entscheidender Bedeutung, daher wird der Sektor im nächsten Jahr von insgesamt 81 Milliarden Forint für Entwicklungen im Zusammenhang mit der Wiederbelebung der Wirtschaft profitieren, gegenüber 40 Milliarden Forint in diesem Jahr.
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Die Ungarische Akademie der Wissenschaften erhält zusätzliche Mittel in Höhe von 7,3 Mrd. Forint, um die „routinemäßigen akademischen Dienstleistungen für die wissenschaftliche Gemeinschaft“ zu verbessern und die Stipendienprogramme der Akademie zu verstärken. Lokale Regierungsbüros erhalten zusätzliche 10 Milliarden Forint, um ihre Infrastruktur zu erneuern und neue Entwicklungen zu starten. Jugend- und Familienorganisationen erhalten 2,8 Milliarden Forint, 850 Millionen Forint mehr als im Jahr 2021, während die Verwaltungen der ethnischen Minderheiten über 1 Milliarde Forint für ihre Tätigkeit erhalten. Der Reservefonds des Finanzministeriums wird von 93 Mrd. Forint auf 105 Mrd. Forint aufgestockt, aus dem u.a. die Gehaltserhöhungen für die Mitarbeiter der Universitäten, die nach einem neuen Hochschulmodell arbeiten, bezahlt werden sollen.
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Das Parlament verabschiedete auch Steuersenkungen zur Belebung der Wirtschaft mit 120 zu 60 Stimmen. Nach den neuen Steuergesetzen werden die Arbeitgeber 15% Sozialversicherungsbeiträge zahlen, 0,5% weniger als im Jahr 2021. Die von Einzelunternehmern zu zahlende Steuer wird weiter vereinfacht, mit der Option eines Pauschalsatzes, wenn ihre Einnahmen das Zehnfache des jährlichen Mindestlohns nicht überschreiten oder bis zum Fünfzigfachen des Mindestlohns im Falle von Einzelhändlern. Steuerzahler in diesem System werden bis zur Hälfte des Mindestlohns von der persönlichen Einkommenssteuer befreit sein. Die Maßnahme wird 70.000 kleinen Firmen zugute kommen.
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