Europäische Kommission verklagt Ungarn wegen Flüchtlingsregeln

Die Europäische Kommission hat beim Gerichtshof der EU eine Klage gegen Ungarn eingereicht, weil Ungarn nach Ansicht der Kommission den Zugang von Migranten zu Flüchtlingsverfahren unrechtmäßig einschränkt – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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In einer Erklärung sagte die Kommission, dass gemäß einer europäischen Richtlinie über Flüchtlinge die Mitgliedsstaaten sicherstellen sollten, dass Bürger von Drittländern, die sich innerhalb oder an ihren Grenzen aufhalten, physisch einen Antrag auf internationalen Schutz stellen können, auch wenn sie keine Dokumente haben, um sich auszuweisen. Nach ungarischem Recht müssen Bürger aus Drittländern zunächst eine Absichtserklärung bei einer ungarischen Botschaft in der EU abgeben und ein spezielles Einreisevisum für Ungarn erhalten. Die Kommission hält diese Anforderung für eine unrechtmäßige Einschränkung, da sie Migranten in Ungarn oder an den Grenzen daran hindert, einen Asylantrag in dem Land zu stellen. Das erklärte Ziel des ungarischen Gesetzes, die Coronavirus-Pandemie einzudämmen, kann nach Ansicht der Kommission derartige Beschränkungen nicht rechtfertigen.

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Das Informationszentrum der Regierung (KTK) kommentierte die Ankündigung wie folgt: „Brüssel möchte, dass wir Migranten nach Ungarn einreisen lassen, damit sie hier ihre [Asyl-]Anträge stellen können.“ Einmal im Lande, werden die Asylsuchenden jedoch nicht mehr ausreisen, so die Erklärung. Die Regierung „wird die Ungarn schützen, die nicht wollen, dass ihr Land zu einem Einwanderungsland wird“, sagte das KTK. Die Erklärung verwies auch auf den jüngsten Fall eines Migranten aus dem Jemen, der angeklagt wurde, eine Frau am helllichten Tag sexuell angegriffen zu haben.

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