Die ungarische Regierung hat in der jüngsten Ausgabe des Amtsblattes Magyar Közlöny einen Erlass veröffentlicht, der Arbeitgebern die Befugnis einräumt, von ihren Arbeitnehmern eine Impfung gegen das Coronavirus „als Arbeitsbedingung“ zu verlangen – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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Arbeitgeber können von ihren Mitarbeitern Covid-Impfungen verlangen, „wenn sie dies im Interesse der Sicherheit der dort arbeitenden Personen für erforderlich halten“, heißt es in dem Erlass. Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer zur Impfung auffordern, müssen ihnen 45 Tage Zeit für die erste Impfung geben. Die zweite Impfung müssen die Arbeitnehmer an dem von dem Arzt, der die Impfung verabreicht, festgelegten Datum erhalten. Arbeitnehmer, die der Aufforderung nicht nachkommen, können für ein Jahr unbezahlt beurlaubt und danach entlassen werden, wenn sie noch nicht geimpft sind. Arbeitnehmer, die ein ärztliches Attest vorlegen können, aus dem hervorgeht, dass die Impfung gegen das Coronavirus sie aufgrund ihres Gesundheitszustands gefährden würde, sind von der neuen Regelung ausgenommen.
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Gergely Gulyás, der Stabschef des Ministerpräsidenten, kündigte die Maßnahme am Donnerstag bei einer wöchentlichen Pressekonferenz an. Er sagte, der Schritt sei notwendig, um die Impfrate in der vierten Welle der Pandemie zu erhöhen. Ein separater Erlass, der im Amtsblatt veröffentlicht wurde, schreibt vor, dass ab dem 1. November in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Haltestellen und Bahnhöfen Masken getragen werden müssen.
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