Die Selbstverwaltung von Siófok erinnert angesichts der zahllosen Laubverbrennungen in der Stadt die Einwohner an die Verordnung 5/2013.(III.04.). Hier heißt es: Im gesamten Innenbereich der Stadt ist es das ganze Jahr über verboten, Abfälle, sowie landwirtschaftliche Grünabfälle (Gras, Laub, Äste usw.) durch Verbrennen im Freien zu entsorgen.
Im Außenbereich der Stadt ist es zwischen 1. Mai und 30. Oktober verboten, Abfälle, sowie landwirtschaftliche Grünabfälle (Gras, Laub, Äste usw.) durch Verbrennen im Freien zu entsorgen. Kommunaler Müll gehört in die Mülltonnen, die bei den Herbstarbeiten anfallenden Grünabfälle – auch Laub – werden gesammelt, gebündelt und bis 1. Dezember jeweils samstags von der Müllabfuhr abgeholt.
In Siófok ist des Weiteren auf der Grundlage obiger Verordnung darauf zu achten, dass die öffentlichen Flächen, Gräben und Fußwege vor den eigenen Immobilien von den Besitzern der Häuser gepflegt werden müssen. Insbesondere ist im Winter auf Räumung und Eisfreiheit der Fußwege zu achten. Die Streupflicht obliegt den Hauseigentümern und nicht der Selbstverwaltung. Die Verordnung gilt in gleicher Weise auch für alle Mehrfamilienhäuser, wo sich die Bewohner gemeinsam um deren Einhaltung kümmern müssen.