Streupflicht – Gewerbetreibende und Privatpersonen sind gefordert

Der Winter ist in Ungarn längst angekommen und hat bereits in zahlreichen Ortschaften für chaotische Verhältnisse gesorgt. Die öffentlichen Räumdienste sind mit den Schneemassen überfordert. Vielerorts werden lediglich die viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen ausreichend geräumt, obwohl bereits zusätzlich Personal angefordert wurde. Das Ergebnis sind spiegelglatte Fußgängerwege und Nebenstraßen.

Der staatliche Wetterdienst OMSZ warnt bereits vor weiteren Schneefällen. Während in Budapest und anderen Großstädten die Straßenräumung etwas besser organsiert ist und sich die Räumdienste mittlerweile in höchster Alarmbereitschaft befinden, sorgt die Knappheit an Räumfahrzeugen in anderen Regionen für Verkehrsunfälle. Neben den zuständigen Winterdiensten der Gemeinden sind Gewerbetreibende und Privatpersonen nun aufgefordert ihrer Streupflicht nachzukommen.

Stürze mit erheblichen Verletzungen gab es bereits in großer Anzahl. Wie bereits am 2. Februar berichtet, glichen die Straßen und Wege einzigen Eisbahnen, sodass viele Menschen zu Schaden kamen. Knochenbrüche und schwere Prellungen sind keine Seltenheit. Wer nicht nach draußen muss, sollte wenn möglich zu Hause bleiben. Da dies für viele Arbeitnehmer unmöglich ist, muss der allgemeinen Streupflicht erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Gerade wenn der Winter das Wohl der Allgemeinheit gefährdet, ist die Bevölkerung aufgerufen ihre Pflicht zu erfüllen.

Während Gemeinden die Räum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege auf private Anlieger übertragen können und damit Immobilieneigentümer und Hausverwalter verpflichtet werden derartige Flächen entsprechend zu räumen, müssen Gewerbetreibende ihre Grundstücke gleichermaßen frei halten sowie streuen. Nicht selten geht die Pflicht dabei über die vorgeschriebenen Uhrzeiten hinaus. Generell ist der betriebliche Winterdienst Sache des Arbeitgebers. Neben dem Betriebsgelände müssen in der Regel auch angrenzende Bereiche ausreichend gesichert sein. Nicht nur die Zonen, die zum Betreten des Grundstücks genutzt werden, sind von Schnee und Eis zu befreien. Auch angrenzende Flächen der übrigen Geländegrenzen unterliegen der Räum- und Streupflicht.

Vorschriften zum Streugut

Unternehmer, die den Winterdienst auf ihrem Gelände verantwortungsvoll durchführen möchten, sind gut beraten sich rechtzeitig mit dem Angebot an wirkungsvollem Streugut auseinanderzusetzen und entsprechende Vorräte anzulegen. Nicht jedes im Handel angebotene Material erfüllt seinen Zweck effizient und ist für den Dauereinsatz konzipiert. Auf der deutschen Internetpräsenz des Versandhandels SETON, der sich auf Produkte in den Bereichen Sicherheit und Kennzeichnung spezialisiert hat, werden verschiedene Streumittel verglichen und dessen Eigenschaften erläutert. Neben herkömmlichem Streusalz werden ökologische Alternativen präsentiert, die das Grundwasser weniger belasten. Verantwortliche können sich bei den zuständigen Kommunen über individuelle Vorschriften zum erlaubten Streugut informieren. Einige kommunale Regelungen verbieten den Einsatz von herkömmlichem Streusalz bereits, wodurch auf Alternativen wie Granulat umzusteigen ist.

Haftung nicht unterschätzen

Gewerbetreibende und Privatpersonen sollten ihre Streupflicht grundsätzlich ernst nehmen. Denn die Kosten, die durch Missachtung entstehen können, sind nicht zu unterschätzen. Verletzt sich jemand aufgrund von nicht ordnungsgemäß geräumten Flächen, sind Grundstückseigentümer dafür verantwortlich und müssen für den entstanden Schaden aufkommen. Ob es sich um Sach- oder Personenschäden handelt, spielt angesichts der Missachtung der allgemeinen Streu- und Räumpflicht keine Rolle. Die Budapester Zeitung hatte bereits in der vergangenen Wintersaison über zahlreiche Unfälle zu berichten, die sich trotz des Bereitschaftsdienstes ereigneten. Auf dem Nachrichtenportal wurde empfohlen „vor dem Verlassen des Hauses einen Blick auf die Webseite des Wetterdienstes, www.met.hu zu werfen.“ Diesen Rat sollte sich die Bevölkerung auch in diesem Jahr wieder zu Herzen nehmen, um entsprechend vorbereitet zu sein.