Ungarn hat gegen die Fusionskontrollvorschriften der Europäischen Union verstoßen, indem es ein Veto gegen die geplante Übernahme des lokalen Geschäfts des niederländischen Versicherers Aegon durch die Vienna Insurance Group (VIG) eingelegt hat, so die Europäische Kommission (EK) am Donnerstag in ihrer „vorläufigen Stellungnahme“ – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Die VIG hatte im November 2020 angekündigt, dass sie die Geschäfte von Aegon in Ungarn, Polen, Rumänien und der Türkei für 830 Millionen Euro übernehmen wolle, was die VIG zum Marktführer in Ungarn gemacht hätte. Das Innenministerium lehnte die geplante Übernahme im April 2021 ab, so die VIG. Die Regierung kann ausländische Übernahmen inländischer Unternehmen aufgrund von Sonderbefugnissen, die ihr das Parlament erteilt hat, blockieren.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Die EU-Mitgliedstaaten dürfen nur Maßnahmen ergreifen, „um legitime Interessen zu schützen, sofern diese Maßnahmen mit den allgemeinen Grundsätzen und anderen Bestimmungen des EU-Rechts vereinbar sind und der Kommission mitgeteilt werden, ausgenommen in bestimmten Fällen“, so die EU-Kommission in ihrer Erklärung. Sie fügte hinzu, dass es „begründete Zweifel daran gebe, dass die Maßnahme auf den Schutz der legitimen Interessen Ungarns abziele“, und dass die Begründung Ungarns „unzureichend“ sei. Das Veto „hätte der Kommission mitgeteilt und von ihr genehmigt werden müssen, bevor Ungarn es umsetzt“, so die EK. Ungarn hat zehn Arbeitstage Zeit, um auf die vorläufige Bewertung der Kommission zu reagieren, und weitere Maßnahmen können zu einer Vertragsverletzungsbewertung und einer Anordnung zur Rücknahme des Vetos führen, so die Erklärung weiter.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.