Im Kriegsverbrecherprozess gegen Béla Biszku, einen ehemaligen Spitzenpolitiker Ungarns der sozialistischen Zeit, forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe.
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Der heute 94-Jährige war wegen Repressionen nach dem Volksaufstand von 1956 mit der Verübung von Kriegsverbrechen angeklagt worden. Im Mai 2014 waren nach dem Urteil in erster Instanz von fünf Jahren und sechs Monaten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung in Berufung gegangen.
Béla Biszku war vom Gericht wegen Anstiftung zum Mord in mehreren Fällen, der Beihilfe zur Verübung von Kriegsverbrechen und wegen weiterer Verbrechen für schuldig befunden worden. Das Gericht sah unter anderem den Schießbefehl im Dezember 1956 zum Eröffnen des Feuers auf Einwohner von Salgótarján als erwiesen an. Bei diesem Gemetzel starben 46 Zivilisten, unter ihnen Frauen und Kinder.
Der Klageschrift zufolge nahm Bela Biszku ab 1949 als Leiter der Kaderabteilung der Kommunistischen Partei Ungarns, ab 1951 als Sekretär der Partei im 10. Stadtbezirk von Budapest, später als Sekretär des Zentralkomitees und schließlich als Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident aktiv an der Staatsführung der damals allein regierenden Partei teil.
Der Staatsanwalt führte aus, dass das Urteil in erster Instanz akzeptabel, die Strafe aber viel zu mild sei. Weil Kriegsverbrechen nicht verjähren, forderte er am 18. März 2015 eine lebenslängliche Haftstrafe für den Angeklagten. Der Angeklagte bestritt in dem seit Jahren geführten Prozess konsequent seine Schuld.
Im Biszku-Prozess werden im Mai die Plädoyers gehalten und das Urteil des Berufungsgerichts erwartet.