Insbesondere wer große Tiere hält, sollte über eine entsprechende Tierhalter-Haftpflicht verfügen. Denn als Besitzer sind für Ihre Tiere verantwortlich. Das bedeutet unter anderem, dass Sie die Verantwortung tragen, wenn durch das Verhalten Ihres Hundes oder Pferdes ein Schaden für eine dritte Person entsteht. Ihr Pferd geht Ihnen beim Ausritt durch und verursacht einen Unfall oder ihr Hund beißt einen Spaziergänger oder beschädigt fremdes Eigentum – solche Vorfälle sind schneller passiert als man denkt.
Mit einer Tierhalter-Haftpflicht sind Sie finanziell abgesichert. Je nach Bedarf sind verschiedene Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang möglich. Was Tierhalter beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihre Tiere beachten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.
Typische Leistungen, die eine Tierhalter-Haftpflicht beinhaltet
In der Regel beinhaltet die Tierhalter-Haftpflicht anbieterübergreifend die Übernahme der Folgekosten bei Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die durch das versicherte Tier verursacht wurden. Darüber hinaus greift die Police auch dann, wenn von der Gegenseite bzw. dem Unfallopfer unberechtigt Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Tierhalter-Haftpflicht wehrt diese ab und trägt die damit einhergehenden Kosten für Gericht und Anwalt.
Hinweis: Eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist insbesondere für größere Haus- und Nutztiere (z. B. Hunde und Pferde) relevant und in exotischen Fällen auch für Tiere wie etwa giftige Schlangen oder Spinnen. Vögel, Katzen und andere Kleintiere sind hingegen bereits über die Privathaftpflicht mitversichert.
Wodurch die Kosten bei einer Haftpflichtversicherung für Tiere beeinflusst werden
Wie hoch die Beiträge im konkreten Einzelfall sind, wird maßgeblich durch die Tierart beeinflusst. Vor allem die Größe und das voraussichtliche Risiko für kostenintensive Schadensfälle fließen in die Berechnung ein. Pferde sind in der Versicherung daher meistens teurer als Hunde. Bei Hunden spielt zudem die Rasse eine entscheidende Rolle. Kampfhunde sind bei vielen Anbietern mit Mehrkosten verbunden, weil aus Sicht des Versicherungsgebers ein erhöhtes Risiko vorliegt. Als besonders gefährlich eingestufte Listenhunde sind bei einigen Versicherungsgebern nicht zu versichern.
Hinweis: Bei Pferden ist die Deckungssumme besonders relevant. Je höher sie angesetzt wird, desto höher fallen auch die Beiträge aus. Zusatzleistungen wie die Mitversicherung des Fremdreitrisikos bei Reitbeteiligungen oder Mietsachschäden an Pferdeboxen und Hängern sorgen ebenfalls für höhere Beiträge bei der Tierhalter-Haftpflicht.
Die Versicherungspflicht bei Hunden wird auf Ebene der Bundesländer geregelt
Jedes Bundesland bzw. die zuständigen Behörden können selbst festlegen. Ob Kampfhund oder nicht, spielt unter anderem in Berlin, Hamburg und Niedersachsen keine Rolle. Hier gilt eine allgemeine Pflicht zum Abschluss einer Tierhalter-Haftpflicht für alle Hundebesitzer. Andere Bundesländer wie etwa Nordrhein-Westfalen schränken die Pflicht ein. So müssen in NRW nur Hundehalter von Hunden mit einer Widerristhöhe über 40 Zentimetern einen Haftpflichtschutz nachweisen. Bremen und Bayern verzichten gänzlich auf eine gesetzliche Pflicht. Informieren Sie sich daher unbedingt, was in Ihrem Bundesland gilt.