Parlament billigt die 10. Änderung der Verfassung

Die Regierung erhält die Befugnis, im Falle eines bewaffneten Konflikts, eines Krieges oder einer humanitären Katastrophe in einem Nachbarland den Notstand auszurufen, da das Parlament am Dienstag die zehnte Änderung der Verfassung verabschiedete. Das Gesetz wurde mit 136 Ja- und 36 Nein-Stimmen angenommen – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Gemäß der geänderten Verfassung kann ab dem 1. November im Falle eines Kriegszustands, eines Notstands oder einer Gefahr eine besondere Rechtsordnung eingeführt werden. Ein Gefahrenzustand kann erklärt werden, wenn „Kriegshandlungen tatsächlich stattfinden“. Ein bewaffneter Konflikt umfasst alle bewaffneten Auseinandersetzungen, einschließlich eines Bürgerkriegs, während eine humanitäre Katastrophe jede Situation sein kann, die aus einem Krieg oder bewaffneten Konflikt oder aus anderen Gründen wie Naturkatastrophen entsteht, die eine ernsthaft schwierige Situation für Massen von Menschen verursachen. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs kann eine besondere Rechtsordnung nur dann eingeführt werden, wenn die Entwicklungen in einem Nachbarland Ungarn in humanitärer oder wirtschaftlicher Hinsicht ernsthaft beeinträchtigen oder wenn eine realistische Wahrscheinlichkeit besteht, dass dies geschehen könnte.

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Das Parlament verabschiedete auch Änderungen des Gesetzes über das Katastrophenmanagement und damit zusammenhängender Rechtsvorschriften. Danach kann die Regierung einige Gesetze außer Kraft setzen oder von deren Bestimmungen abweichen, um die Sicherheit der Einwohner und ihres Vermögens sowie die Stabilität der nationalen Wirtschaft in einem durch einen Krieg in einem Nachbarland erklärten Gefahrenzustand zu gewährleisten. Nach der neuen Gesetzgebung muss das Verfassungsgericht auf Antrag die Maßnahmen der Regierung im Gefahrenzustand überprüfen.

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