Die Europäische Kommission verklagt Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wegen der Verletzung der Rechte sexueller Minderheiten und der EU-Vorschriften für Nachrichtensendungen – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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In ihrem am Freitag veröffentlichten Jahresbericht erklärte die Europäische Kommission, dass das ungarische Gesetz, das Minderjährigen den Zugang zu Inhalten verbietet oder einschränkt, die eine Abweichung vom angeborenen Geschlecht, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität darstellen oder fördern, die Grundrechte von LGBTQ-Personen beeinträchtigt. Das ungarische Gesetz diskriminiert Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und verstößt damit gegen die EU-Grundrechte und mehrere Verordnungen, heißt es in dem Bericht.
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In einem separaten Verfahren wendet sich die Europäische Kommission an den EuGH wegen der Entscheidung der ungarischen Medienbehörde, den Antrag von Klubrádió auf eine Radiofrequenz mit einer „höchst fragwürdigen“ Begründung abzulehnen, so der Bericht. Die Europäische Kommission erklärte, Ungarn habe „unverhältnismäßige und unklare“ Bedingungen für die Erneuerung der Frequenzrechte von Klubrádió gestellt und damit gegen EU-Recht verstoßen, so der Bericht. Die Kommission leitet außerdem ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein, da das Verbot des Zugangs ausländischer Autofahrer zu Kraftstoffen zu den für Ungarn geltenden Höchstpreisen gegen die EU-Grundsätze der Freizügigkeit und des Binnenmarktes verstößt.
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Justizministerin Judit Varga erklärte, die Klage gegen Ungarn wegen des ungarischen Kinderschutzgesetzes sei für die Regierung überraschend gekommen, und fügte hinzu, Ungarn habe „die ganze Zeit betont, dass die Anschuldigungen der Kommission unbegründet sind“. „Wir haben von Anfang an erklärt, dass die Gewährleistung des Schutzes von Minderjährigen und ihrer ungehinderten moralischen Entwicklung in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten fällt“, sagte sie auf Facebook. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union habe Ungarn „nicht auf seine Souveränität verzichtet, sondern der gemeinsamen Ausübung bestimmter Befugnisse zugestimmt“, so Varga. Varga sagte, dass keine dieser gemeinsam ausgeübten Befugnisse dazu verwendet werden dürfe, „Werte zu verändern, die integraler Bestandteil der nationalen Identität sind“, und dass die EU-Mitgliedschaft „in keiner Weise das Recht Ungarns beeinträchtigt, Entscheidungen zum Schutz von Kindern im Einklang mit der nationalen Identität und innerhalb des nationalen Machtbereichs zu treffen“.
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In Bezug auf den Rechtsstreit mit Klubrádió sagte Varga in ihrem Facebook-Post, dass die Entscheidung über die Lizenz von Klubrádió von einer von der Regierung unabhängigen Behörde getroffen und von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden sei. Sie fügte hinzu, dass die Regierung die Bedenken der Europäischen Kommission in dieser Angelegenheit zuvor „klar angesprochen“ habe. „Das ungarische Lizenzvergabesystem gewährleistet jedem Antragsteller den gleichen Spielraum für den Zugang zu Mediendiensten“, sagte Varga.
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Zu den Kraftstoffpreisen merkte Varga an, dass die Preisobergrenzen ursprünglich flächendeckend eingeführt worden seien, dass aber angesichts der Inflation und des Krieges „der Tanktourismus die sichere Versorgung derart zu gefährden begann, dass die Regierung beschloss, Autos mit ausländischen Kennzeichen aus dem Kreis der Begünstigten herauszunehmen“.
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