„Nationaler Musterkatalog“ für den privaten Wohnungsbau in Ungarn
Der Gesetzesanzeiger „Magyar Közlöny“ informierte über die zu erwartenden Änderungen im neuen Baugesetz. Unter anderem sollen in Zukunft die Baugenehmigungen statt wie bisher in den Bürgermeisterämtern fortan in den Kreisämtern vergeben werden.
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Außerdem sei zum Bau von Privathäusern bis zu einer Wohnfläche von 160 Quadratmetern nur noch die Kenntnisnahme, nicht aber die Genehmigung durch diese Behörde notwendig. Zur Erleichterung des Ablaufes wird es auch wieder bestimmte Typenpläne geben. Die zuständigen Minister haben bis März nächsten Jahres die Möglichkeit, ihre Berichte zu den ihnen neu zugeordneten Aufgaben vorzulegen.
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Die folgenden Durchführungsbestimmungen werden voraussichtlich im Oktober 2017 von der Regierung beschlossen und verkündet. Die Gesetzesvorlage für die Vergabe der Baugenehmigungen im Kreisamt wird bis zum Ende des nächsten Jahres erarbeitet. Bis zu dieser Zeit wird mit einem Investumfang von 100 Millionen Forint auch ein ähnlicher wie im Sozialismus genutzter „Nationaler Musterkatalog“ für den privaten Wohnungsbau erstellt. Die vorgeschlagenen Musterhäuser sollen an landschaftstypischen Baustilen angelehnt werden. Von den Architekten ist nur eine Adaption der Musterhäuser auf das gegebene Grundstück durchzuführen, was ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren bewirkt.
Das neue Baugesetz wird sich gesondert mit den im Außenbereich zu findenden so genannten Tanyas und Agrargrundstücken mit Bauverbot befassen.