Die Europäische Kommission hat außerordentliche und befristete Maßnahmen beschlossen, um die Auswirkungen der Aufhebung der Einfuhrbeschränkungen für ukrainische Agrarerzeugnisse einzudämmen, so die Europäische Kommission in einer Erklärung vom Dienstag – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.
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Die Maßnahmen betreffen nur vier landwirtschaftliche Erzeugnisse: Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne. Die Maßnahmen, die am 2. Mai in Kraft traten und bis zum 5. Juni 2023 gelten, „zielen darauf ab, logistische Engpässe für diese Produkte in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei zu verringern“, heißt es in der Erklärung. Die Produkte werden während dieses Zeitraums in der EU frei zirkulieren können, mit Ausnahme der fünf Staaten, die in der Entscheidung genannt werden, so die EK. Diese Staaten werden weiterhin den Transit der Produkte erlauben. Darüber hinaus bereitet die Europäische Kommission ein umfassendes Unterstützungspaket für die fünf Mitgliedstaaten vor, die von der Überschwemmung mit ukrainischen Erzeugnissen am stärksten betroffen sind. Dazu gehören finanzielle Hilfen für Landwirte und „weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Durchfuhr ukrainischer Getreideexporte“, so die Kommission. „Die Kommission ist bereit, nach dem Auslaufen der derzeitigen Maßnahmen am 5. Juni 2023 erneut Präventivmaßnahmen einzuführen, solange die Ausnahmesituation anhält“, heißt es in der Erklärung.
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Ungarn, Polen, die Slowakei, Bulgarien und Rumänien hatten sich im April an die Europäische Kommission gewandt und Schritte gegen die Schädigung der Landwirte durch ukrainische Agrarprodukte gefordert, die als Unterstützungsmaßnahme für das kriegsgebeutelte Land von den Zöllen befreit wurden. Ungarn, die Slowakei, Bulgarien und Polen hatten zuvor einseitige Verbote für diese Produkte verhängt.
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