Ungarn bestätigt den Status der GVO-Freiheit

Das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist am Montag vor 20 Jahren in Kraft getreten, so das Landwirtschaftsministerium – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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Das Protokoll betrifft die grenzüberschreitende Verbringung und den Umgang mit lebenden, gentechnisch veränderten Organismen, und Ungarn ist dem 2004 von 173 Ländern ratifizierten Abkommen beigetreten. Ungarns Engagement für seinen GVO-freien Status spiegelt sich auch in der neuen Verfassung wider, die seit 2012 in Kraft ist, so das Ministerium in einer Erklärung. Ungarn lehnt einen kürzlich in Brüssel gemachten Vorschlag ab, wonach die Europäische Kommission das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten aufheben und einige Beschränkungen für Pflanzen, die aus neueren Gentechnologien stammen, lockern sowie bestimmte Kennzeichnungsvorschriften aufheben würde, so das Ministerium.

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