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EU-Kommission: Ungarns Justizreform behebt Defizite bei der richterlichen Unabhängigkeit

Die Europäische Kommission hat erklärt, dass Ungarn nach der Verabschiedung von Reformen im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit der Justiz die Erstattung von Kohäsionsmitteln in Höhe von bis zu 10,2 Milliarden Euro beantragen kann – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

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„Die Kommission ist der Ansicht, dass Ungarn die Maßnahmen ergriffen hat, zu denen es sich verpflichtet hat, damit die Kommission davon ausgehen kann, dass die horizontale Ermächtigungsbedingung der EU-Grundrechtecharta in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz erfüllt ist“, so die Europäische Kommission in einer am Mittwoch in Brüssel veröffentlichten Erklärung. „Ungarn hat ein Gesetz verabschiedet, das die Unabhängigkeit der Justiz im Land erheblich stärkt“, heißt es in der Erklärung. „Diese Reform entspricht den Verpflichtungen, die Ungarn in seinem Konjunkturprogramm eingegangen ist“, so die EK. „Die Mitgliedstaaten müssen während des gesamten Zeitraums der Kohäsionspolitik dafür sorgen, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind“, hieß es. „Die Kommission wird die Anwendung der von Ungarn ergriffenen Maßnahmen genau und kontinuierlich überwachen, insbesondere durch Audits, aktive Zusammenarbeit mit Interessengruppen und in Begleitausschüssen“, fügte sie hinzu. Sollte die Kommission zu irgendeinem Zeitpunkt der Ansicht sein, dass diese horizontale Bedingung nicht mehr erfüllt ist, kann sie erneut beschließen, die Finanzierung zu blockieren, so die Erklärung.

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