Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Souveränitätsschutzgesetz

Die Europäische Kommission hat ein Aufforderungsschreiben an Ungarn gerichtet und ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des ungarischen Souveränitätsschutzgesetzes eingeleitet – berichtet die Nachrichtenagentur MTI.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen


In einer Pressemitteilung zum Vertragsverletzungspaket vom Februar erklärte die Europäische Kommission, dass das am 12. Dezember verabschiedete Gesetz, das seit dem 22. Dezember 2023 in Kraft ist, gegen EU-Recht verstößt. In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass mit dem Gesetz das Amt für den Schutz der Souveränität eingerichtet wurde, „das die Aufgabe hat, spezifische Aktivitäten zu untersuchen, die im Interesse eines anderen Staates oder einer ausländischen Einrichtung, Organisation oder natürlichen Person durchgeführt werden, wenn sie die Souveränität Ungarns verletzen oder gefährden könnten, sowie Organisationen, deren Aktivitäten mit ausländischer Finanzierung das Ergebnis von Wahlen oder den Wählerwillen beeinflussen könnten“.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Darüber hinaus enthält das Gesetz Bestimmungen und Änderungen zu bereits bestehenden Rechtsvorschriften, „die es Kandidaten, politischen Parteien und Vereinigungen, die an Wahlen teilnehmen, verbieten, ausländische Finanzmittel zu verwenden, um den Wählerwillen für die betreffenden Wahlen zu beeinflussen oder zu versuchen, ihn zu beeinflussen, und die Verwendung ausländischer Finanzmittel im Zusammenhang mit Wahlen strafrechtlich zu ahnden“, so die EK. Nach einer „gründlichen Bewertung“ stellte die EK fest, dass das Gesetz gegen mehrere EU-Rechtsvorschriften verstößt, „unter anderem gegen die demokratischen Werte der Union, den Grundsatz der Demokratie und das Wahlrecht der EU-Bürger; mehrere in der EU-Grundrechtecharta verankerte Grundrechte, wie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf Schutz personenbezogener Daten, die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Wahlrecht der EU-Bürger, das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren, das Privileg, sich nicht selbst belasten zu müssen, und das Anwaltsprivileg; die Anforderungen des EU-Rechts in Bezug auf den Datenschutz und mehrere für den Binnenmarkt geltende Regeln.“

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Ungarn hat zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben zu antworten. Sollte das Land nicht auf die in dem Schreiben aufgeführten Punkte eingehen, kann die Europäische Kommission das Verfahren durch eine mit Gründen versehene Stellungnahme beschleunigen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen